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Polizisten lösen Hochzeitsfeier in Schöneberg auf.

© IFoto: Andreas Gora/Imago

Vorwürfe wegen Gewaltanwendung: Berliner SEK-Beamte freigesprochen

Polizisten waren 2019 in eine Wohnung in Reinickendorf gestürmt, dabei sollen sie einen Mann geschlagen haben. Das war zulässig, befand nun das Gericht.

Ohne Vorwarnung drangen die Polizisten in eine Wohnung in Reinickendorf ein. Sie gehörten zu einem Spezialeinsatzkommando (SEK) und waren auf der Suche nach einem mutmaßlich bewaffneten Gewalttäter. Am Ende musste ein 30-Jähriger, der als Besucher in der Wohnung übernachtet hatte, ärztlich versorgt werden.

War es unverhältnismäßige Gewalt? Nein, urteilte das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag und sprach zwei Beamte vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung im Amt frei.

Es ging um einen Vorfall im Mai 2019. Die Angeklagten, 34 und 33 Jahre alt, waren mit weiteren Beamten in der Wohnung. Hintergrund waren Haftbefehle nach einem Überfall mit Schusswaffe, Machete und einer Scheinhinrichtung.

Die Männer vom SEK verteilten sich auf die fünf Räume der Wohnung. Die beiden Angeklagten trafen in einem Zimmer auf einen Mann, der auf einer Matratze lag. Die beiden Polizisten sollen ihn geschlagen haben – insgesamt drei Mal.

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„Es war alles richtig“, erklärten nun die Angeklagten. Als sie in das Zimmer kamen, sei die Situation unübersichtlich gewesen – „es lagen mehrere Matratzen auf dem Boden, eine männliche Person sah ich“, so der 33-Jährige. Der Mann sei angewiesen worden: „Liegenbleiben!“ Er habe sich aber erhoben. Deshalb der erste Schlag – „er sollte sich auf den Bauch legen, die Hände freigeben.“

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Dem sei er nicht gefolgt, habe die Hände unter dem Körper versteift. Erneut ein Schlag – „zur Eigensicherung, er war nicht unter Kontrolle, es war unklar, ob er auf eine Waffe zugreifen konnte.“ Sie hätten ihn aber nicht mit Wucht geschlagen.

Der aus Albanien stammende Mann, der nicht der Gesuchte war, erlitt eine Prellung im Gesicht, eine am Becken. „Er war zur falschen Zeit am falschen Ort“, hieß es im Urteil. „Die Beamten mussten mit Gegenwehr rechnen, aus Gründen der Eigensicherung konnten sie nicht anders handeln.“ Sie seien aber nicht mit voller Härte vorgegangen. Das Urteil entsprach den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung: Freispruch auf Kosten der Landeskasse.

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