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„Kein Anspruch auf Gewinnoptimierung“: Mieter der umkämpften Habersaathstraße in Berlin-Mitte gewinnt Räumungsklage
Im vergangenen Jahr hatte bereits das Amtsgericht die Klage abgewiesen, die Eigentümerin ging aber in Berufung. Mit der Bestätigung durch das Landgericht ist die Entscheidung nun rechtskräftig.
Von Teresa Roelcke
Langsam können die verbliebenen Bewohner der sogenannten „Papageienplatte“ in der Habersaathstraße 40-48 in Mitte aufatmen. Sie werden wohl in ihren unbefristet angemieteten Wohnungen bleiben können: Die Hauseigentümerin Arcadia Estates hat in einer Reihe von Prozessen zur sogenannten Verwertungskündigung die erste Berufungsklage zurückgezogen. Das Landgericht hat daraufhin am 12. April beschlossen, dass die Klage rechtskräftig abgewiesen ist.
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