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Einkaufen: Handel fordert weiter zehn verkaufsoffene Sonntage

Bislang können Berliner nur am Flughafen Tegel sonntags regulär einkaufen. Die FDP will das auf den Hauptbahnhof ausweiten - und stößt bei Verbrauchersenatorin Lompscher auf Ablehnung. Unterdessen will der Handel nicht auf einen einzigen verkaufsoffenen Sonntag verzichten.

Eine neue Regelung für das Sonntags-Shopping im Hauptbahnhof ist nicht in Sicht. Die Mitglieder des parlamentarischen Wirtschaftsausschusses vertagten am Montagnachmittag eine Abstimmung über einen Antrag der FDP-Fraktion, im Ladenöffnungsgesetz „alle Fernbahnhöfe“ dem Flughafen Tegel gleichzustellen. Denn nur an diesem Ort kann in Berlin sonntags regulär eingekauft werden. Am Hauptbahnhof wie an den anderen Bahnhöfen der Stadt hingegen dürfen die Geschäfte lediglich Waren des Reisebedarfs verkaufen.

Allerdings machte Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke) vor dem Ausschuss erneut deutlich, dass sie wie der Senat in Sachen Hauptbahnhof keinen Handlungsbedarf sehe. Sie lehnte eine Sonderregelung für den Bahnhof ab. In der vorangegangenen Anhörung hatte der Inhaber der Schuhgeschäftskette Görtz, Friedrich Görtz, ausdrücklich auf die spezielle Situation des Bahnhofs hingewiesen. Es sei nicht verständlich, dass in Berlin die Geschäfte am Hauptbahnhof geschlossen sein sollen, während sie in Hamburg, Bremen oder München geöffnet haben dürfen. Er verwies auf die Wünsche der Kunden, die dort eben auch an einem Sonntag einkaufen wollen. „Außerdem sind meine Mitarbeiter sauer, dass wir jetzt geschlossen haben müssen“, sagte Görtz. In der Filiale am Bahnhof hätten viele Studenten gearbeitet. „Niemand, der nicht am Sonntag arbeiten will, muss das tun.“

Demgegenüber wies Roland Tremper von Verdi darauf hin, dass es durch die Sonntagsöffnung vor allem eine Zunahme an prekärer Beschäftigung gegeben habe. Nach Angaben seiner Kollegin Sabine Zimmer werden am Hauptbahnhof in großem Umfang tarifvertragliche Regelungen umgangen, so dass die Beschäftigten oft nicht die dort vereinbarten Sonntagszuschläge erhalten. Während der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) eine Sonderregelung für den Bahnhof ablehnt, ist die IHK jedoch auch aus touristischen Gründen dafür.

In der Anhörung ging es zudem darum, welche Konsequenzen Berlin aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Dezember zum Sonntagsverkauf für das Ladenöffnungsgesetz ziehen soll. Nils Busch-Petersen vom HBB befürwortete, dass es weiterhin zehn verkaufsoffene Sonntage in der Stadt geben solle. Nur dürften eben nicht mehr die vier Termine in einem Block im Advent genommen werden. Jochen Brückmann von der IHK Berlin plädierte jedoch dafür, bei einer Neuregelung aber schon festzulegen, dass die ersten beiden Dezembersonntage verkaufsoffen sein sollten. „Man muss ja nicht mehr ausdrücklich den Advent benennen“, sagte Brückmann.

Dem widersprach Ulrich Seelemann von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg. Wenn man von vornherein diese beiden Termine festlege, entspreche dies nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses hatte nämlich eine besondere Begründungspflicht für verkaufsoffene Sonntage gefordert. Allerdings deutete Seelemann an, dass künftig durchaus auch ein verkaufsoffener Adventssonntag möglich sein könnte. Sigrid Kneist

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