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Die Schutzhunde der Polizei werden bei Razzien oder Demonstrationen eingesetzt.

© Fabian Sommer/dpa

Verschärfte Tierschutzverordnung: Schutzhunde der Berliner Polizei nun doch wieder im Einsatz

Wegen einer geänderten Verordnung setzte die Polizei ihre Hunde nicht mehr ein. Nun interpretiert man den Text anders – und die Tiere dürfen wieder arbeiten.

Die Berliner Polizei darf ihre sogenannten Schutzhunde trotz der veränderten Tierschutz-Hundeverordnung nun doch wieder einsetzen. Allerdings dürfen die Tiere vorläufig nicht mehr in jeder Hinsicht trainiert werden.

Die Verschärfungen der Hundeverordnung beträfen nur Ausbildung, Erziehung und Training, nicht den Einsatz, erklärte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Donnerstag. Daher werden „die 49 ausgebildeten Schutzhunde in Berlin umgehend wieder eingesetzt“.

Außerdem werde geprüft, wie die Ausbildung der Polizeihunde im Rahmen der Rechtslage erfolgen soll. Die Senatsinnenverwaltung werde Übergangsregelungen erlassen. „Die Schutzhunde der Berliner Polizei sind für die tägliche Arbeit und damit den Schutz der Bevölkerung unverzichtbar“, betonte Spranger. Die Hundeverordnung dürfe keine Auslegungssache sein. Daher müsse man jetzt auch auf Bundesebene „dringend Klarheit schaffen“.

Eine von Niedersachsen vorgeschlagene Änderung der Verordnung mit einer Ausnahmeregelung für die Polizei soll im Bundesrat beraten werden. Berlin will das unterstützen.

Das merkwürdige Hin und Her in Berlin und andere Auslegungen in weiteren Bundesländern entstanden aus neuen Bestimmungen in der Tierschutz-Hundeverordnung, die Anfang des Jahres in Kraft trat. Dort heißt es: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“

49 Polizeihunde sind in Berlin betroffen

Das betrifft in Berlin die sogenannten Schutzhunde der Polizei, 49 von insgesamt 130 Polizeihunden. Diese Hunde werden mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können. So können Angriffe des Hundes schnell beendet werden, etwa wenn ein Hund einen Verdächtigen beißt, um ihn festzuhalten. Schutzhunde werden etwa bei Razzien oder Demonstrationen eingesetzt. Spür- und Suchhunde, die Drogen, Sprengstoff oder Menschen finden können, werden anders ausgebildet und waren nicht betroffen.

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Von Einsätzen der Hunde ist in der Verordnung nicht die Rede, der Gesetzgeber hatte offenbar vor allem private Hundehalter im Blick. Die neuen Bestimmungen waren schon im vergangenen Jahr bekannt und wurden auch diskutiert, etwa von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Trotzdem wurde das Problem nicht geklärt.

Berlins Polizei setzte die Hunde seit Anfang des Jahres nicht mehr ein und forderte Lösungen von der Politik. Gleichzeitig änderte sich in Brandenburg nichts, weil dort die Polizei die Verordnung anders interpretierte.

Nun fiel in der Senatsinnenverwaltung oder bei der Polizei auf, dass im Wortlaut der Verordnung nur Ausbildung und Training, aber nicht Einsatz genannt wurden. Zuvor hieß es aus Polizeikreisen allerdings, die Schutzhunde einzusetzen, ohne sie zu trainieren, sei über einen längeren Zeitraum schwer vorstellbar.

Polizeihunde und ihre kuriosen Geschichten

Der Berliner GdP-Landesvize Stephan Kelm teilte zu den Hunden mit: „Wir brauchen sie und benötigen jetzt eine entsprechende Rechtsgrundlage.“ Die GdP forderte zudem in einem offenen Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine Ausnahmegenehmigung.

Der Deutsche Tierschutzbund lehnte hingegen eine Ausnahmeregelung ab und erklärte: „Tierschutzwidrig bleibt tierschutzwidrig.“ Eine tierschutzkonforme Ausbildung sei möglich.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte auf Tagesspiegel-Anfrage mit: "Die Diensthunde der Bundespolizei kommen weiter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Einsatz. Vor Inkraftsetzung der Tierschutzhundeverordnung hat ein fachlicher Austausch zwischen den diensthundeführenden Bundesressorts sowie Landesbehörden und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stattgefunden." (dpa,Tsp)

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