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Am Landgericht Berlin wird der Prozess um die getötete Afghanin Maryam H. fortgesetzt.

© Foto: Fotolia/Helmut Vogler

Urteil in Sicht: Berliner Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Brüder der getöteten Maryam H.

Im Prozess gegen die zwei Brüder der 34-jährigen getöteten Maryam H. soll das Urteil am 9. Februar verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafen.

Nach dem gewaltsamen Tod einer Afghanin hat die Berliner Staatsanwaltschaft lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes für zwei Brüder der 34-Jährigen gefordert. Die 27- und 23-jährigen Angeklagten hätten ihrer Schwester „das Recht abgesprochen, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu führen“, sagte Staatsanwältin Antonia Ernst am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht.

Die Brüder seien mit der Entwicklung der geschiedenen Frau nicht einverstanden gewesen, sie hätten sie „bestrafen und als Familienmitglied entfernen wollen“. Das Urteil soll am 9. Februar verkündet werden.

Seit mehr als zehn Monaten wird der Fall verhandelt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätten sich die Vorwürfe der Anklage bestätigt, so Ernst. Am 13. Juli 2021 hätten die beiden Brüder ihre Schwester unter dem Vorwand, eine Wohnung für die 34-Jährige und ihre beiden Kinder in Aussicht zu haben, aus einer Flüchtlingsunterkunft gelockt.

In der Unterkunft des 23-Jährigen in Berlin-Neukölln sei die Frau der Übermacht ihrer Brüder ausgesetzt gewesen. Sie hätten ihre Schwester erdrosselt und erstickt, ihr dann einen tiefen Halsschnitt zugefügt.

Leiche im Rollkoffer per Zug nach Bayern transportiert

Die Leiche haben die Brüder den Erkenntnissen zufolge in einem Rollkoffer vom Bahnhof Berlin-Südkreuz per ICE nach Bayern gebracht. Rund drei Wochen später wurde die Tote in einem Erdloch in der Nähe des bayrischen Wohnortes des 27-Jährigen entdeckt. 

Die Staatsanwältin sagte, die Afghanin habe unabhängig von ihren Brüdern in einer neuen Beziehung leben wollen -„ein Gefängnis, dem sie sich entziehen wollte“. Nach Angaben mehrerer Zeugen habe die Frau in Todesangst vor ihren Brüdern gelebt, die sie andererseits geliebt habe.

Einer Bekannten habe sie anvertraut, ihre Brüder würden sie töten, wenn sie von ihrem Freund erfahren würden. Die Angeklagten hätten die Frau „aufgrund ihres Geschlechts als etwas Minderwertiges angesehen“, sagte Ernst. Sie hätten ihre Schwester heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet. 

Der 27-Jährige hatte nach rund sechsmonatigem Prozess im September 2022 sein Schweigen gebrochen und in einer verlesenen Erklärung geschildert, dass es sich um eine Spontantat gehandelt habe, für die er allein verantwortlich sei. Es sei zu einem heftigen Streit gekommen, weil sich seine Schwester schlecht über die Eltern geäußert habe, erklärte er. 

Er habe sie in einem Gerangel gepackt und ihr den Hals zugedrückt, sie aber nicht töten wollen. Sein mitangeklagter Bruder sei nicht anwesend gewesen. Er habe den 23-Jährigen dann gezwungen, ihm bei der Verschleierung der Tat zu helfen. 

Die Anklage geht von einer geplanten Tat aus

Die Staatsanwältin bezeichnete die Einlassung des 27-Jährigen als „schlecht konstruiert“. So würden die festgestellten massiven Verletzungen nicht zu dem geschilderten Unfallgeschehen passen. Es sei eine geplante Tat gewesen, so die Anklägerin. Beide Brüder hätten zuvor im Internet nach einem großen Koffer gesucht.

Zudem hätten sie ihre Schwester und deren Kinder Tage zuvor bei einem angeblichen Spiel gemessen und gewogen. Zu weiteren Indizien würden unter anderem festgestellte Standortdaten von Handys zählen.  

Der Fall hatte eine Debatte auch um die gescheiterte Integration von Flüchtlingen ausgelöst. Die Frau und die Brüder waren vor einigen Jahren aus Afghanistan nach Deutschland gekommen. Von ihrem afghanischen Mann hatte sie sich 2018 scheiden lassen. Der Prozess wird am 26. Januar mit weiteren Plädoyers fortgesetzt. (dpa)

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