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Nötigung: Vermieter kopfüber aus dem Fenster gehängt

Ein 42-Jähriger hat gestanden, bei seiner Einzugsfeier seinen Vermieter an einem Bein aus dem Fenster im vierten Stock baumeln lassen zu haben. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe.

Berlin - Wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilte das Gericht den Mann zu acht Monaten auf Bewährung. "Das war eine Kurzschlusshandlung", sagte der Angeklagte im Prozess. Er habe dem Mann nur einen Schrecken einjagen, ihn jedoch nicht loslassen wollen. Er habe sich mit dem Vermieter "nur in der Wolle gehabt" und den Mann "erziehen" wollen, weil sich dieser trotz Verbots ständig an seinem Eigentum vergriffen habe.

Vermieter stand Todesängste aus

Der Fall war im Mai vorigen Jahres vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt und schließlich an das Landgericht verwiesen worden, da das Gericht Anhaltspunkte für einen Tötungsversuch sah. Nach damaligen Angaben des Opfers hatte der Angeklagte das Bein losgelassen, bevor ein Kumpel zupackte.

Dass der Vermieter Todesängste ausgestanden habe, sei von dem Angeklagten zwar beabsichtigt gewesen, hieß es. Eine Tötungsabsicht konnte das Gericht indes nicht feststellen. Der 33-Jährige wäre mit Sicherheit abgestürzt, wenn er vom Angeklagten tatsächlich losgelassen worden wäre. Dem Urteil zufolge war der Vermieter nach kurzer Zeit vom Angeklagten an den "Knöcheln" wieder in die Wohnung gezogen worden. (tso/ddp)

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