zum Hauptinhalt
Neues Leben mit alten Bildern. Hier zeigt sich der Charakter.

© mauritius images / Westend61 / Gustafsson / Westend61 / Gustafsson

Tagesspiegel Plus

Verwitwet und neu verliebt: Darf das Bild der Verstorbenen in der Wohnung bleiben?

Unsere Autorin erklärt, wie man mit komplizierten Situationen so umgeht, dass es keine Verstimmungen gibt. Diesmal: Wenn die neue Liebe zu Besuch kommt.

Eine Kolumne von Elisabeth Binder

Manfred, unterwegs, fragt: Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass eine verwitwete Person in der Wohnung ein Foto des verstorbenen Partners oder der verstorbenen Partnerin aufstellt. Aber wie verhält es sich, wenn man sich später neu verliebt? Darf man das Foto stehen lassen, oder wirkt das taktlos gegenüber dem neuen Partner oder der Partnerin?

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
showPaywallPiano:
true