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Alexander Kekulé ist Direktor des Instituts für Biologische Sicherheitsforschung in Halle und war lange Berater der Bundesregierung zum biologischen Bevölkerungsschutz.

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Dienstenthebung des Virologen Kekulé: Gericht bestätigt Entscheidung

Der Virologe Alexander Kekulé darf an der Uni Halle-Wittenberg weder forschen noch lehren. Das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigte nun eine Entscheidung der Uni.

Von Inga Jahn, dpa

Die Entscheidung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, den Virologen Alexander Kekulé aus dem Dienst zu entheben, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Magdeburg richtig gewesen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) handelt es sich bei der am Donnerstagabend veröffentlichten Entscheidung zu einem Professor der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg um den in der Corona-Pandemie bundesweit bekannt gewordenen Wissenschaftler.

Der 64-Jährige soll nach Ansicht der Uni Halle seine Lehrverpflichtungen nicht ausreichend erfüllt haben. Von Kekulé selbst gab es bis Freitagmittag zunächst keine Stellungnahme.

Die Uni hatte bereits im Dezember 2021 eine „vorläufige Dienstenthebung“ erlassen. Seitdem darf Kekulé an der Uni nicht mehr forschen und lehren. Im April 2022 hatte die Universität nach Angaben des Gerichts zufolge entschieden, 20 Prozent seiner Dienstbezüge einzubehalten. Kekulé hatte sich mit einem Antrag auf vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz an das Verwaltungsgericht in Magdeburg gewandt.

Schwerwiegendes Dienstvergehen sehr wahrscheinlich

Das Gericht sah aber laut Mitteilung vom Donnerstagabend „keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Dienstenthebung. Es sei derzeit „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Antragsteller ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe“, hieß es in der Mitteilung. Dies rechtfertige die Prognose, „dass der Antragsteller wahrscheinlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde“.

Das Gericht bezog sich auf Unterlagen zu disziplinarrechtlichen Ermittlungen. Diese ließen den Schluss zu, dass der Professor seiner Lehrverpflichtung im Sommersemester 2020 nicht selbst nachgekommen sei, sondern die Durchführung der Vorlesungen delegiert habe.

Weiter hieß es: „In diesem Zusammenhang sei kritisch zu beleuchten, dass der Antragsteller aus einem zeitweiligen Krankenstand heraus zwar an der Erstellung verschiedener Podcast-Folgen mitgewirkt, aber eine Vorbereitung digitaler Vorlesungen unterlassen habe“. Kekulé hat beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) einen Podcast, bei dem er sich zu Fragen rund um die Pandemie äußert. Die jüngste Folge ist am 13. Juli dieses Jahres erschienen.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Montag ist noch nicht rechtskräftig. Wenn vom Antragssteller Beschwerde eingelegt werde, bleibe die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt abzuwarten, erklärte eine Sprecherin der Uni Halle am Freitag auf Anfrage der dpa.

Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Magdeburg bestätige, dass die Lehrpflicht eines Hochschullehrers eine Kernaufgabe seines Dienstverhältnisses sei und dass deren Verletzung - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen könne, hieß es. Zu Personalangelegenheiten äußere sich die Uni nicht, so die Sprecherin.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt, dass die Verletzung der Lehrpflicht eines Hochschullehrers die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen könne.

© dpa/David Young

Kekulé erklärte 2021, der Vorgang habe eine lange Vorgeschichte. Er kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts. Die Universität versuche offensichtlich, ihn mit Vorwürfen loszuwerden, hatte er der dpa kurz nach der Dienstenthebung gesagt.

Kekulé wurde vor vielen Jahren Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Universität. Er hatte früh vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt. Zudem kritisierte er Politik und Wissenschaft bei der Bekämpfung der Pandemie.

Der Wissenschaftler ist regelmäßig Gast in Talk-Runden im Fernsehen. Von 2003 bis 2015 war er Mitglied der Schutzkommission im Bundesinnenministerium, die die Bundesregierung in wissenschaftlichen Fragen zum Zivilschutz und der Katastrophenhilfe beriet. Die Kommission wurde 2015 aufgelöst.

Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, „dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird“.

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