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Biergartenbesucher im Mai.

© dpa/dpaweb/Frank_Leonhardt

Flugsteuern, E-Roller und Schweizer Bußgelder : Der Überblick, was sich ab Mai in Deutschland alles ändert

E-Roller-Verbot in Bahnen, höhere Flugsteuer und Bußgelder aus der Schweiz sind nur einige der Dinge, die sich ab Mai ändern. Der Überblick.

Facebook will KI-Inhalte kennzeichnen und nicht mehr löschen, Verkehrssünder können auch in der Schweiz belangt werden und Flugreisen werden mitunter teurer. Auch im Mai ändert sich wieder einiges. Ein Überblick:

Meta will KI-Inhalte kennzeichnen

Der Facebook-Mutterkonzern Meta will Inhalte, die durch Künstliche Intelligenz (KI) generiert wurden, künftig nicht mehr löschen, sondern entsprechend kennzeichnen. Wie das Unternehmen in seinem Blog mitteilte, soll die neue Regelung ab Mai gelten. Manipulierte Fotos, Videos und Audiodateien, die nicht anderweitig gegen Regeln zur Veröffentlichung verstoßen, sollen dann mit einem Label „Made with AI“ versehen werden.

Luftverkehrsteuer wird erhöht

Fliegen ab Deutschland wird ab Mai voraussichtlich teurer. Wie im zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz festgelegt, erhöhen sich die Steuerabgaben, die die Airlines pro Fluggast leisten müssen, auf 15,53 Euro bis 70,83 Euro je nach Flugstrecke und Zielort. Diese Erhöhungen könnten die Fluggesellschaften an ihre Passagiere weitergeben.

Mindestlohn in der Altenpflege steigt

Der Mindestlohn in der Altenpflege wird im Mai weiter angehoben. Für Pflegehilfskräfte liegt er nach Angaben der Bundesregierung ab 1. Mai bei 15,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte bei 16,50 Euro und für Fachkräfte steigt er auf 19,50 Euro.

Bußgelder aus der Schweiz

Verstöße, die Verkehrssünder in der Schweiz begangen haben, können ab dem 1. Mai auch in Deutschland vollstreckt werden. Davon betroffen sind laut ADAC Strafen ab 70 Euro oder 80 Schweizer Franken. Grundlage ist der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche Zusammenarbeit beider Länder regelt. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden.

Fahrverbote aus der Schweiz haben aber keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Schweiz, allerdings auch für deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße in der Schweiz nicht. Auch Schweizer, die in Deutschland aufgefallen sind, können in Zukunft in ihrem Heimatland belangt werden.

Neues CO2-Label für Autos

Mit Beginn des neuen Monats endet die Übergangsfrist für die CO2-Label bei Autohändlern. Ab dem 1. Mai muss sich die Kennzeichnung auf die absoluten CO2-Emissionen in Gramm beziehen, der bisherige Bezug zum Fahrzeuggewicht entfällt, wie die Bundesregierung mitteilt.

Das alte Label war unter anderem vom ADAC kritisiert worden, weil der Verbrauch in Relation zum Gewicht des Fahrzeugs gesetzt worden war. Schwere Autos, die zwar deutlich mehr, aber nicht doppelt so viel verbrauchten wie leichtere Modelle, schnitten dadurch oftmals besser ab. Vom Prinzip erinnert die Kennzeichnung mit den Pfeilen und grünen und roten Balken an bekannte Energieeffizienzklassen, beispielsweise beim Kühlschrank.

DB-Streckenagent wird eingestellt

Die Deutsche Bahn stellt ab 2. Mai ihre App „DB Streckenagent“ ein. Zukünftig wolle das Unternehmen Verbindungssuche, Ticketbuchung und Echtzeitinformation für den Bahnverkehr im „DB Navigator“ bündeln. Beliebte Funktionen aus dem Streckenagenten sollen nach Angaben der Bahn in der Software ergänzt werden.

E-Roller-Verbot in Bus und Bahn

In einigen Städten wie München oder Düsseldorf ist die Mitnahme von E-Scootern bereits verboten, ab 1. Mai ziehen auch Berlin und Leipzig nach. Grund für die Entscheidung der Verkehrsbetriebe sind den Unternehmen zufolge Sicherheitsbedenken und ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hatte seinen Mitgliedern im Februar empfohlen, die Mitnahme von E-Scootern zu untersagen.

Neues Feld für Doktortitel im Ausweis

Bisher stand der Doktortitel direkt vor dem Nachnamen im deutschen Personalausweis. In Zukunft gibt es dafür ein Extrakästchen auf der Rückseite des Dokuments. Damit sollen Irritationen bei Grenzkontrollen im Ausland vermieden werden, wie es in der Verordnung des Bundesinnenministeriums heißt. Wer ab dem 2. Mai einen neuen Ausweis beantragt, bekommt bereits die neue Version. (AFP)

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