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Luftverkehr: Verschwitzter Fluggast erhält Schadenersatz nach Rauswurf

Ein Passagier, der wegen seines strengen Geruchs aus einem Flieger geworfen wurde, erhält Schadenersatz von der Fluggesellschaft. Eine Entschädigung für "entgangene Urlaubsfreuden" gibt es jedoch nicht.

Düsseldorf - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) entschied, dass British Airways dem Mann rund 260 Euro zahlen muss. Der Passagier wollte im Jahr 2005 von Hawaii zurück nach Düsseldorf fliegen. Doch unmittelbar vor dem Start beschwerte sich eine Sitznachbarin beim Personal über den Schweißgeruch des Mannes. Da die Koffer bereits verstaut waren, konnte er sein Hemd nicht mehr wechseln. Daraufhin musste er das Flugzeug verlassen und verpasste dadurch auch seinen Anschlussflug. British Airways buchte ihn auf spätere Flüge um, was aber eine außerplanmäßige Übernachtung nötig machte.

Ursprünglich hatte der Kläger 2200 Euro Schadenersatz gefordert. Doch das OLG gab seiner Berufungsklage nach Angaben eines Gerichtssprechers nur teilweise statt. So muss British Airways (BA) die Hotelkosten von 259,25 Euro in Los Angeles zahlen. Eine Entschädigung für Verdienstausfall und "entgangene Urlaubsfreuden" sprach das Gericht dem Mann - einem Rechtsanwalt - aber nicht zu.

Einen Prozess vor dem Düsseldorfer Amtsgericht hatte der Passagier in erster Instanz verloren. Die Richter hatten dies damit begründet, dass die Fluggesellschaft in ihren Geschäftsbedingungen die Beförderung von Menschen "mit abstoßendem Körpergeruch" ausgeschlossen habe. (tso/dpa)

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