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Der britische Premierminister Rishi Sunak

© REUTERS/Henry Nicholls

Gilt nicht in Nordirland: Richter in Belfast kassiert Teile von Londons Abschiebegesetz

Das umstrittene Abschiebegesetz in Großbritannien wird in Gänze nicht in Nordirland gelten. Ein Richter am obersten Gericht hat den Text aus London aus Menschenrechtsgründen für ungültig erklärt.

Ein Richter am Obersten Gerichtshof in Belfast hat entschieden, dass mehrere Regelungen des umstrittenen britischen Abschiebegesetzes aus Menschenrechtsgründen nicht für Nordirland gelten. Richter Michael Humphreys urteilte am Montag, dass Teile des Gesetzes die Rechte von Asylsuchenden in Nordirland unter anderem nach dem Friedensabkommen von 1998 verletzten. Nordirland hat wie andere britische Landesteile ein eigenes Justizsystem.

Menschenrechtsanwältin Sinead Marmion, die einen 16-jährigen Alleinreisenden aus dem Iran vertritt, begrüßte die Entscheidung. „Asylsuchende werden nicht nur in Nordirland willkommen geheißen, sondern sie werden auch rechtlich geschützt“, erklärte Marmion. Die Entscheidung stelle ein „enormes Hindernis“ für die Umsetzung des umstrittenen Gesetzes in Nordirland dar.

Auch die katholisch-republikanische Sinn Fein begrüßte die richterliche Entscheidung. Sie zeige, dass das britische Gesetz nicht funktioniere und mit den Menschenrechten unvereinbar sei, erklärte die Partei.

Der britische Premierminister Rishi Sunak erklärte hingegen, durch die Entscheidung des Richters ändere sich nichts an der Umsetzung des Gesetzes in Großbritannien. Die ersten Abschiebungen nach Ruanda sollen im Juli erfolgen. Gegen den richterlichen Spruch aus Belfast kündigte er Berufung an.

Das britische Parlament hatte den umstrittenen Plan zur Abschiebung von Migranten nach Ruanda Ende April gebilligt. Er erlaubt die Abschiebung illegal eingereister Menschen nach Ruanda, ohne dass deren Herkunft oder ihr Asylantrag vorher geprüft wird. Ruanda wurde dafür als sicheres Drittland eingestuft.

Die Asylanträge der Abgeschobenen sollen dann von der Regierung in Kigali geprüft werden. Sollten sie bewilligt werden, bekommen die Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht in dem ostafrikanischen Land und dürfen nicht nach Großbritannien zurückkehren.

Das neue Gesetz erlaubt es der Regierung, bei ihren Entscheidungen über Abschiebungen Teile der nationalen und internationalen Menschenrechtsvorschriften außer Acht zu lassen, darunter Regeln des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. (AFP)

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