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Seit Anfang Februar müssen die Mieter:innen in der Fennstraße 31 ihr Wasser an einer Zapfsäule auf dem Bürgersteig holen

© Julia Schmitz

„Kalte Entmietung“ in Schöneweide: Mieter haben weder Heizung noch Wasser

In Niederschöneweide müssen die Mieter:innen, darunter mehrere Roma-Familien, seit drei Wochen ihr Wasser aus einer externen Zapfsäule holen. Das Bündnis gegen Antiziganismus schlägt Alarm.

Als „kalte Entmietung“ bezeichnet man es, wenn Vermieter ihre Immobilien bewusst verfallen lassen, weil sie auf einen Abriss spekulieren oder die bisherigen Bewohnerinnen und Bewohnern dazu bringen wollen, von alleine auszuziehen. Danach könnten sie das Haus sanieren und zu einem hohen Preis verkaufen. In Berlin gibt es mehrere solcher Fälle.

In Niederschönweide greift ein Vermieter derzeit zu zwar nicht unbekannten, aber dennoch perfiden Methoden: Er hat im Haus in der Fennstraße 31 die Wasserversorgung unterbrochen, auch die Heizung funktioniert nur sporadisch. Seit Anfang Februar säßen die dort lebenden Familien, darunter einige Roma-Familien, immer wieder im Kalten, schreibt der Verein BARE, Bündnis gegen Antiziganismus und für Roma*-Empowerment. Außerdem seien im Hinterhof alle Mülltonnen entfernt worden, sodass sich die Abfallsäcke stapelten.

„Die Bewohnerinnen und Bewohner kennen leider nur allzu gut diese Strategie der kalten Entmietung, die der Vermieter seit Monaten fährt, um sie mürbe zu machen und zum Auszug zu drängen. Währenddessen kassiert er fleißig weiter die von Jobcenter und Sozialamt übernommenen Mietkosten“, so eine Sprecherin des Vereins.

Weil der Hauseigentümer die Mülltonnen entfernen ließ, stapelt sich im Hinterhof der Abfall

© Julia Schmitz

Das Bezirksamt habe am 9. Februar von dem Umstand erfahren, noch am selben Tag sei die Bau- und Wohnungsaufsicht vor Ort gewesen, heißt es auf Tagesspiegel-Nachfrage. Nachdem diese bestätigt hatte, dass die Berliner Wasserbetriebe die Wasserversorgung auf Antrag des Eigentümers mit Hinweis auf eine vorliegende Gefahrensituation abgestellt haben, ermöglichte das Amt eine Notversorgung durch eine Wasserzapfstelle am Straßenrand – diese sei mittlerweile dauerhaft eingerichtet, heißt es weiter.

Mit dem Eigentümer des Hauses steht das Bezirksamt unterdessen nur über die jeweiligen Anwälte in Kontakt. Aktuell prüfe man, ob das Verhalten des Vermieters strafrechtlich relevant sei. „Der Eigentümer ist verpflichtet, Wohngebäude, Wohnungen, Wohnräume, dazugehörige Nebengebäude und Außenanlagen in einem Zustand erhalten, der ihren ordnungsgemäßen Gebrauch zu Wohnzwecken zulässt. Dieser Instandhaltungspflicht wurde im vorliegenden Fall augenscheinlich nicht nachgekommen.“

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