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Kultur: Diese Frage stellen derzeit die Erben dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Das Erbe Marlene Dietrichs hat am Mittwoch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt. Der Erste Zivilsenat sollte über zwei Fälle entscheiden, in denen die Erben der 1992 verstorbenen deutsch-amerikanischen Schauspielerin finanzielle Ansprüche wegen der kommerziellen Verwertung von Dietrichs Namen und Person anmelden.

Das Erbe Marlene Dietrichs hat am Mittwoch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt. Der Erste Zivilsenat sollte über zwei Fälle entscheiden, in denen die Erben der 1992 verstorbenen deutsch-amerikanischen Schauspielerin finanzielle Ansprüche wegen der kommerziellen Verwertung von Dietrichs Namen und Person anmelden. Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen für ähnlich gelagerte Fälle haben. Denn bislang ist höchstrichterlich ungeklärt, ob auch nach dem Tod einer berühmten Person deren Persönlichkeitsrecht so weit geht, dass Erben bei einer kommerziellen Verwertung Schadensersatz - nicht nur Unterlassung - verlangen können.

Der erste Fall dreht sich um den "Blauen Engel", der als Siegel für umweltfreundliche Produkte, aber auch als Titel eines Films mit der Dietrich von 1930 bekannt ist. Eine Firma hatte mit dem Slogan "Vom Blauen Engel schwärmen genügt uns nicht" für die Umweltfreundlichkeit seiner Produkte geworben und ein Motiv aus dem Film verwendet.

Im zweiten Fall geht es um die Verwertung von Dietrichs Namen und Bild auf sogenannten "Merchandising-Artikeln" wie T-Shirts und Armbanduhren. Der Produzent eines Musicals über die Dietrich hatte Artikel mit ihrem Bild im Rahmen der Aufführungen verkaufen lassen.

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