zum Hauptinhalt

Rechtskolumne Einspruch: Boulevard Otti

"Mich reizt die Tagespolitik nicht so sehr. Mich interessiert mehr das Allgemeine, die Moral hinter dem Ganzen.

"Mich reizt die Tagespolitik nicht so sehr. Mich interessiert mehr das Allgemeine, die Moral hinter dem Ganzen. Ich finde es wichtig, wieder eine Moral zu haben.“ So antwortete der Kabarettist, Schauspieler und Bundespräsidentenwahlteilnehmer Ottfried Fischer 2009 im Tagesspiegel auf die Frage, was er zum Wahljahr zu sagen habe.

Das Zitat dient nun als zentrales Motiv in dem Gutachten, mit dem sich der frühere Verfassungsrichter Winfried Hassemer in den Strafprozess gegen einen „Bild“-Mitarbeiter eingeschaltet hat. Denn was muss einer, der die Moral hochhält, den fast alle kennen, viele schätzen und manche verehren, an Presse alles ertragen? Auch, mit einem kompromittierenden Sex-Video erpresst zu werden?

Darum geht es in dem seit Jahren dauernden Verfahren, das diese Woche vor dem Landgericht München fortgesetzt wird. Angeklagt ist der „Bild“-Mann wegen Nötigung und Verletzung von Fischers Privatsphäre durch Gebrauch heimlich aufgenommenen Filmmaterials. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Fischer werfen ihm vor, dessen Kooperation mit der „Bild“ nach Bekanntwerden seiner Prostituiertenaffäre erzwungen zu haben. Fischer sagt, er habe der Zeitung nur Interviews gegeben, weil diese mit dem Video seine Karriere hätte zerstören können.

Im Einzelnen geht es auch um widersprüchliche Aussagen, um Nuancen in der Beweiswürdigung, aber die vom Springer-Verlag beauftragte Hassemer-Intervention lenkt den Blick auf einen wichtigen und bisher unterbewerteten Aspekt des Prozesses: Wie weit darf eine journalistische Recherche gehen? Und wann ist sie, Pressefreiheit hin oder her, mit den Mitteln des Strafrechts zu begrenzen?

Eher selten, sagt Hassemer, und er hat recht. Der bezahlte Sex eines bundesweit bekannten Mannes, der es wichtig findet, wieder eine Moral zu haben, kann gewiss ein öffentliches Thema sein, und wenn er von den Damen dabei gefilmt wurde, muss auch darüber berichtet werden können; gezeigt werden dürfte das Video freilich nicht. Aber Fischer mitteilen zu lassen, dass es einen solchen Film gibt, mit ihm darüber reden, das muss möglich sein. Die legalen Möglichkeiten der „Bild“ wären damit erschöpft. Wie zu reagieren war, blieb Fischers Entscheidung. Es drängt sich auf, dass sich hier einer zum Opfer macht, weil er seine Rolle als Handelnder nicht erkennen will.

Das TV-Schwergewicht macht sich deshalb schlecht als Katharina Blum. Nicht nur Prominente wissen: Der Boulevard bedient mit rüden Methoden zum Teil niedere Instinkte. Aber er enthüllt eben auch, klärt auf, klagt an. Hassemer betont aus gutem Grund die Pressefreiheit, die schließlich so weit geht, dass prinzipiell auch illegal erlangtes Material veröffentlicht werden darf – andernfalls blieben die meisten Skandale unentdeckt. Es wäre zweifelhaft, das Strafrecht leichtfertig auf Journalisten anzuwenden, die ihren Job machen. Und solche Zweifel sollten nicht gegen, sondern für einen Angeklagten sprechen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false