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Lesermeinung: Anliegerpflichten

Verkehrssicherheit in StahnsdorfDer stets auf Ordnung und Sauberkeit bedachte Stahnsdorfer Bürgermeister weist die Bürger regelmäßig auf ihre Anliegerpflichten hin – bis zur Androhung von Ordnungsmaßnahmen. Aber wie steht es mit der Verkehrssicherheitspflicht der Gemeinde, im Aufgabenbereich des Bürgermeisters?

Verkehrssicherheit in Stahnsdorf

Der stets auf Ordnung und Sauberkeit bedachte Stahnsdorfer Bürgermeister weist die Bürger regelmäßig auf ihre Anliegerpflichten hin – bis zur Androhung von Ordnungsmaßnahmen. Aber wie steht es mit der Verkehrssicherheitspflicht der Gemeinde, im Aufgabenbereich des Bürgermeisters? Asphaltierte wie Sandstraßen weisen noch immer tiefe Löcher auf. Von der Streupflicht im Winter, bei Glatteis auf Nebenstraßen – dort, wo nachweislich die Gemeinde Eigentümer und/oder Anlieger von Grundstücken ist – scheint in der Gemeindeverwaltung nichts bekannt zu sein. Man sehe sich nur die spiegelblanken Nebenstraßen an, wo teilweise nicht einmal ein Fußweg vorhanden ist. Es ist eine Zumutung für Zeitungszusteller, Postboten und andere Dienstleister. Wenn auch die Gemeinde gut versichert sein mag gegen materielle Schäden. Wer zieht die Verwaltung für die gesundheitlichen Schäden an den Menschen zur Verantwortung? Wie ernst nimmt die Verwaltung ihre Anliegerpflichten und erfüllt diese? Wofür werden die Steuereinnahmen von den Anliegern verwendet?

Vielleicht kann der Stahnsdorfer Bürgermeister darauf einmal antworten.

E. Bernau, Teltow

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