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Meinung: Warum soll eine Frau die Folgen ihres Betruges nicht tragen?

„Union und Grüne gegen Verbot von Vaterschaftstests“ vom 8. Januar 2005, „Datenschützer gegen heimliche Vaterschaftstests“, „Heimlich ist unheimlich“ vom 5.

„Union und Grüne gegen Verbot von Vaterschaftstests“ vom 8. Januar 2005, „Datenschützer gegen heimliche Vaterschaftstests“, „Heimlich ist unheimlich“ vom 5. Januar 2005 und „Ganz der Papa – oder?“ vom 13. Dezember 2004

Die Pläne von Bundesjustizministerin Zypries zur Strafverfolgung heimlicher Vaterschaftstests halte ich für hanebüchen und ausgesprochen männerfeindlich. Seit Bestehen der Menschheit ist bekannt, dass zwar immer die Mutter des Kindes feststeht, der Vater jedoch nicht sicher in seiner Rolle sein kann.

Jetzt den Test von der Zustimmung der Mutter abhängig zu machen, macht den Bock zum Gärtner. Die Frau weiß doch genau, ob der Verdacht des Mannes gerechtfertigt ist. Wenn ja, wird sie den Test wegen der möglichen Folgen in der Regel verweigern. Wenn nein, wird sie zur Erhaltung des Familienfriedens wohl zustimmen, aber wegen des geäußerten Misstrauens und eventuell auch wegen der Kosten verärgert sein. Soweit dient der heimliche Test durchaus dem Familienfrieden. Die Erzwingung des Tests auf dem Rechtsweg dürfte für den Mann mit erheblichen Kosten verbunden sein und zudem steht dann zu erwarten, dass im Gesetz zum Schutz der Frau festgehalten wird, die Zustimmungsverweigerung der Frau dürfe im Rechtsverfahren nicht belastend verwertet werden. Von einem sie entlastenden heimlichen Test wird die Frau möglicherweise nie etwas erfahren, was dem Familienfrieden dient.

Erbringt der Test jedoch ein "Kuckucksei", muss die Frau die Folgen Ihres Betruges ertragen. Was ist daran falsch?

Ich glaube, dass mit dem geplanten Gesetz die Rechte des Mannes erheblich verletzt werden, weil es die Wahrheitsfindung wesentlich erschwert.

Ich denke, dass der „Schutz der Intimsphäre“ der Frau nicht soweit gehen darf, dass er der Deckung eines Betruges dient.

Das schreibt ein Vater von vier Kindern, der nie Zweifel an seiner Vaterschaft hatte. Aber die Entwicklung der heutigen Gesellschaft sorgt leider für viele berechtigte Zweifel an der eigenen Vaterschaft, so dass der heimliche Test immer noch besser ist als der auf dem Rechtsweg erzwungene.

Winfried Berndt, Berlin-Wannsee

Sehr geehrter Herr Berndt,

zunächst muss man wissen, dass das Verbot der heimlichen Vaterschaftstests Teil eines Gesetzes - dem Gendiagnostikgesetz - ist, das den Umgang mit genetischen Daten allgemein regelt. Für die meisten DNA-Untersuchungen reicht heute ein Schnuller, ein benutztes Trinkglas, Blutspuren an einem Pflaster oder ein Zigarettenstummel. Wir wollen ganz generell regeln, dass niemand durch solche Proben die genetischen Daten einer Person bestimmen lassen kann - ohne dass der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat. Bürgerinnen und Bürger müssen vor Übergriffen in ihre höchstpersönlichen Daten geschützt werden. Dieses Verbot ist umso notwendiger, weil sich die Genforschung in den vergangenen Jahren ständig fortentwickelt hat. Schon jetzt ist vieles möglich, was wir uns vor wenigen Jahren noch nicht vorstellen konnten. So kann man beispielsweise schon heute bestimmte Krankheiten und Dispositionen relativ einfach genetisch nachweisen. In dem Gendiagnostikgesetz wollen wir auch regeln, ob Arbeitgeber und Versicherungen solche Informationen verlangen dürfen. Wir müssen auch sicherstellen, dass vor einem Gentest eine umfassende Beratung stattfindet. Schließlich enthalten genetische Daten hochsensible Informationen.

Zweifel von einigen Männern an ihrer Vaterschaft gibt es seit jeher. Deshalb sieht das Zivilrecht in Deutschland seit Jahrzehnten ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren vor. Damit kann der Vater seine Vaterschaft anfechten, wenn das Kind in die Ehe geboren wurde und deshalb von Gesetz wegen als sein Kind gilt. Hat der Vater in diesen Fällen ernsthafte Zweifel daran, dass er auch der biologische Vater des Kindes ist, kann er das vor Gericht vorbringen. Die Richter können dann einen Gentest anordnen - gegebenenfalls auch gegen das Einverständnis der Mutter. Bei nichtverheirateten Paaren muss der Mann die Vaterschaft ohnehin ausdrücklich anerkennen, gilt also nicht von vornherein als der rechtliche Vater. Ich meine, dass auch der Ehemann die Rechte des Kindes und seiner Frau respektieren muss und halte deshalb grundsätzlich auch in der Ehe die Zustimmung von Mutter und Kind - beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreter - für genetische Untersuchungen für erforderlich. Selbstverständlich gilt das auch für jeden anderen, der genetisches Material untersuchen lassen will. Dies darf nicht ohne das Einverständnis des Betroffenen geschehen.

Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Ich habe nichts gegen Vaterschaftstests. Ein Mann hat das Recht zu wissen, ob er der Vater ist. Ich will lediglich verhindern, dass diese Tests hinter dem Rücken der Betroffenen gemacht werden. Sind alle Betroffenen einverstanden, steht einer genetischen Untersuchung nichts im Wege.

— Brigitte Zypries (SPD), Bundesjustizministerin

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