zum Hauptinhalt

Gleichbehandlungsgesetz: Diskriminierungsschutz in der Schwebe

Da Bundespräsident Horst Köhler den Entwurf zum so genannten Anti-Diskriminierungsgesetz erst vergangene Woche erhalten hat, ist offen, wann die Regelung in Kraft treten wird. Köhler gilt als scharfer Kritiker des Gesetzes.

Berlin - Beruflich Benachteiligte und Opfer von Diskriminierung können in Deutschland ihre Rechte zunächst weiterhin nicht einklagen. Das so genannte Gleichbehandlungsgesetz ist nicht wie geplant in Kraft getreten, da Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz noch nicht unterschrieben hat. Es war ihm erst in der vergangenen Woche zur Prüfung vorgelegt worden. FDP und Grüne kritisierten die Panne.

Das Bundespräsidialamt bestätigte am Dienstag einen Bericht der "Financial Times Deutschland" über die Verzögerung. Jetzt laufe die Prüfung, ob das Gesetz mit der Verfassung in Einklang stehe, sagte eine Sprecherin Köhlers. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll vier Richtlinien der Europäischen Union umsetzen. Verboten werden danach Diskriminierungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Verzögerung nicht gewollt

Die verzögerte Weiterleitung an Köhler sei lediglich ein "organisatorisches Versehen", hieß es aus dem Justizministerium. Man rechne damit, dass das Gesetz "spätestens" Ende September - wenn sich die EU-Kommission mit dem Thema befasse - in Kraft sein werde. Der Bundesrepublik drohen empfindliche EU-Strafen, sollte sich die Einführung des Gesetzes weiter in die Länge ziehen. Schon seit drei Jahren hinkt Deutschland mit der Umsetzung der EU-Vorlage hinterher.

Die Liberalen warfen der Koalition vor, durch eine gezielte Verzögerungstaktik eine eingehende Prüfung des Antidiskriminierungsgesetzes zu unterbinden. FDP-Justizexpertin Mechthild Dyckmans nannte es eine "Ungeheuerlichkeit", dass das Gesetz Köhler erst in der vergangenen Woche zur Prüfung vorgelegt worden sei: "Das Vorgehen des Bundespräsidenten ist daher zu begrüßen". Das Gleichbehandlungsgesetz sei eine Fehlleistung, "die zahlreiche Probleme und Schwierigkeiten mit sich bringen wird".

Bei Vertragsverletzung kassiert die EU

Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck kritisierte: "Bei der großen Koalition ist es immer das Gleiche: Schlamperei und Murks". Die "Trödelei" bei der Ausfertigung des Gesetzes sei unverständlich, da Deutschland bereits einmal wegen Vertragsverletzung verurteilt worden sei. Beck betonte: "Der Bundespräsident sollte nun unterschreiben. Das Gesetz ist zweifelsfrei verfassungskonform, wenn auch schlampig gemacht". Mehr Aufwand bei der Überprüfung solle Köhler dagegen auf das Steueränderungsgesetz 2007 verwenden. "Dort bestehen Zweifel, ob es ordnungsgemäß zustande kam", sagte Beck. Zu dem Gesetz gehören die Einführung der Reichensteuer und die grundsätzliche Abschaffung der Pendlerpauschale.

(tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false