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Die CDU will mit einem neuen Steuerkonzept Familien entlasten (Symbolbild).

© IMAGO/Addictive Stock/IMAGO/Kate Wieser

„Familiennahe Dienstleistungen“: Was die Union in der Steuerpolitik ändern will

CDU und CSU planen Ausweitungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten für Kinder und Alte. Eine Neuerung: Auch Großeltern sollen profitieren.

CDU und CSU wollen Familien mit Kindern und pflegebedürftigen Alten stärker entlasten – und dafür die Möglichkeiten zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen erweitern. Das geht aus einem Antrag der Unions-Fraktion im Bundestag hervor, der dem Tagesspiegel im Entwurf vorliegt. Er soll am 7. Juni ins Parlament eingebracht werden.

Neu an dem Konzept ist einerseits die stärkere steuerliche Berücksichtigung der Pflege von Angehörigen, andererseits die Möglichkeit, Großeltern die steuerliche Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten ihrer Enkel zu eröffnen.

Konkret soll die steuerliche Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung und für haushaltsnahe Dienstleistungen ersetzt werden durch einen steuerlichen Abzugsbetrag für „familiennahe Dienstleistungen“. In dem Antrag wird ein Betrag von maximal 5000 Euro gefordert – Ausgaben von maximal 25.000 Euro sollen zu 20 Prozent steuerlich angerechnet werden können.

1000 Euro mehr zum Abziehen

Bisher gilt hier ein abzugsfähiger Höchstbetrag von 4000 Euro, der für Haushaltshilfen oder auch Gartendienste genutzt werden kann. Auch bisher schon konnten Kosten für Kinderbegleitung oder Pflegeleistungen eingebracht werden. Der Vorschlag der Union ändert nun die Verwendung des Abzugsbetrags in Richtung familiennaher Leistungen und erhöht ihn um 1000 Euro.

Zusätzlich will die Union einen steuerlichen Abzugsbetrag in Höhe von 1800 Euro im Jahr für „Aufwendungen für die Betreuung oder Pflege eines nahen Angehörigen“ einführen. Im Fall von Kindern gab es dafür bisher die Möglichkeit, Kosten als Sonderausgaben anzusetzen.

Neu ist somit der Abzugsbetrag für pflegebedürftige Erwachsene, also meist Großeltern. Die 1800 Euro können, wenn entsprechende Kosten entstehen, pro Kind und pro Pflegefall genutzt werden. Bei zwei Kindern in Betreuung und einem Pflegefall wären es somit 5400 Euro.

Eine weitere Neuerung wäre, dass nicht nur Eltern, sondern auch Großeltern im Rahmen der familiennahen Dienstleistungen Kosten geltend machen können, die ihnen für Kinderbetreuung entstehen. Im Antrag heißt es, dass alleinerziehende Mütter und Väter „nur mit der Unterstützung der eigenen Eltern die vielfältigen Aufgaben junger Eltern meistern“ könnten.

Zudem will die Union die Steuerbefreiung für Leistungen von Arbeitgebern zur Betreuung von Angehörigen auf Kinder bis 14 Jahre und Pflegebedürftige ausdehnen. Bisher gibt es das nur für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind.

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