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Hartz-Reformen: Viel Schatten und wenig Licht

Die von der rot-grünen Bundesregierung mit großen Hoffnungen verknüpften Arbeitsmarktreformen haben bislang kaum Erfolge gebracht.

Berlin - Dieses Fazit kann aus dem ersten Zwischenbericht zu den Hartz-Reformen I bis III herausgelesen werden, den das inzwischen schwarz-rote Bundeskabinett am Mittwoch billigte. Dessen ernüchterndes Ergebnis: Unterm Strich sei es nicht gelungen, bis 2004 einen «positiven Effekt des Niveaus der Arbeitsmarktpolitik» auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nachzuweisen.

Die Untersuchung befasst sich allerdings nicht mit den Wirkungen des zentralen Reform-Bausteins Hartz IV von Anfang 2005, also der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II. Dazu soll später ein eigener Bericht folgen. Im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD, alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen. Der zehn Millionen Euro teure Bericht, dessen Endfassung Ende 2006 vorliegen soll, enthält noch keine Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen.

«Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann demnach nur ein vorläufiges, aber dennoch kontrastreiches Bild gezeichnet werden», heißt es in dem «Werkstattbericht». Das Arbeitsministerium ist bemüht, vor allem die «Reihe von positiven Ergebnissen» herauszustellen. Dazu zählen die mehr als 20 an dem Bericht beteiligten Institute den Umbau der Bundesagentur für Arbeit (BA). Der laufe in »die richtige Richtung», «Effektivität und Transparenz» der BA hätten sich «deutlich erhöht».

Zur Erinnerung: Der Vorsitzende der Hartz-Kommission, der frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz, verknüpfte mit seinen Reform- Vorschlägen im Sommer 2002 noch die Erwartung, dass sich durch bessere Vermittlung, durch Fördern und Fordern, die Arbeitslosenzahl innerhalb von vier Jahren halbieren lasse. Damals gab es vier Millionen Erwerbslose, inzwischen sind es fünf Millionen.

Als wenige Pluspunkte führt der Bericht die Förderung der beruflichen Weiterbildung, die Eingliederungszuschüsse und Existenzgründerförderung in Gestalt von Ich-AG und Überbrückungsgeld an. Mehr als 350 000 Neugründungen von Arbeitslosen seien auf diese Weise im Jahr 2004 unterstützt worden.

Knapp die Hälfte der Existenzgründer wählte die Ich-AG, bei der es drei Jahre Zuschüsse zu den Sozialabgaben gibt. Wie viele der Ich-AG nach drei Jahren noch existierten, dazu liegt noch kein Ergebnis vor. Ich-AG und Überbrückungsgeld gibt es nur noch bis Mitte 2006, sollen dann nach dem Willen der Koalition zusammengefasst werden. Alles deutet darauf hin, dass aus dem Rechtsanspruch auf Förderung eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur wird.

Bei den steuerfreien 400-Euro-Mini-Jobs vermerkt der Bericht einen regelrechten Boom: Im Juni 2005 gab es etwa 6,7 Millionen Mini- Jobber, rund 2,6 Millionen mehr als vor der Reform Ende März 2003. Allerdings, so die einschränkende Wertung, ist damit «keine Brücke in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entstanden».

Eher vernichtend fällt das Urteil zu den Personalserviceagenturen aus, die als Verleihfirmen für Arbeitslose agieren und inzwischen schon wieder zurückgefahren werden. Sie hätten sich «nicht als erfolgreiches Instrument zur Verbesserung der Chancen von Arbeitslosen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt erwiesen». Die neu geregelte Arbeitnehmerüberlassung auf tarifvertraglicher Basis wird aber positiv bewertet.

Den Erfolg schuldig blieben auch die 2002 eingeführten Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose, mit denen private Vermittler in die Job-Suche eingeschaltet werden können. Weniger als ein Zehntel der ausgegebenen Gutscheine führte laut Bericht zur Vermittlung. Als Flop erwiesen sich die Maßnahmen für ältere Arbeitslose. Weder die Befreiung von den Sozialabgaben noch das Angebot, Älteren bei Annahme eines schlechter als zuvor bezahlten Jobs die Hälfte der Einbuße auszugleichen, wurden mehr als nur ausnahmsweise genutzt. (Von Günther Voss, dpa)

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