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DER UMGANG MIT JUNGEN INTENSIVTÄTERN: Berlin hat keine geschlossen Heime

DER UMGANG MIT JUNGEN INTENSIVTÄTERN Jugendliche kommen in Berlin in die Kategorie „Intensivtäter“, wenn sie innerhalb eines Jahres mindestens zehn Mal straffällig werden oder durch besondere Rohheitsdelikte (Körperverletzung, Raub) auffallen. Grenzen lernen sie oft erst mit 14 Jahren kennen, wenn sie erstmals vor dem Jugendrichter stehen.

DER UMGANG MIT JUNGEN INTENSIVTÄTERN Jugendliche kommen in Berlin in die Kategorie „Intensivtäter“, wenn sie innerhalb eines Jahres mindestens zehn Mal straffällig werden oder durch besondere Rohheitsdelikte (Körperverletzung, Raub) auffallen. Grenzen lernen sie oft erst mit 14 Jahren kennen, wenn sie erstmals vor dem Jugendrichter stehen. Andere Bundesländer haben eine Lücke zwischen Jugendamtshilfe und dem Jugendgefängnis gesehen und geschlossene Heime wieder eingeführt. „In Berlin ist das derzeit politisch nicht gewollt“, so Jugendrichter Fred Rudel. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) sieht die Familiengerichte in der Pflicht, die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen können. Ist es für Vorbeugung zu spät, können Jugendliche in einer ]Justizvollzugsanstalt/ ] untergebracht werden – aber erst ab dem 14 Lebensjahr. Haftbefehle wegen Fluchgefahr dürfen bei 14- und 15-Jährigen nur ausgestellt werden, wenn sie schon einmal geflohen waren, ihre Flucht vorbereitet oder keinen festen Wohnsitz haben. Die U-Haft bei Jugendlichen darf längstens sechs Monate dauern. PNN

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