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Seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit der gesetzliche Mindestlohn.

© dpa

Mindestlohn: Ein Drittel der Brandenburger arbeitete für weniger als 8,50 Euro

Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren viele Brandenburger. Denn ein Drittel der Beschäftigten arbeitete vorher für weniger.

Potsdam - Vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat in Brandenburg fast ein Drittel der Beschäftigten für weniger als 8,50 Euro pro Stunde gearbeitet. Rund 355.000 Menschen und damit 30,7 Prozent der abhängig Beschäftigten seien in der Mark 2014 unter dieser Lohngrenze tätig gewesen, sagte Arbeitsministerin Diana Golze (Linke) am Donnerstag in der Fragestunde des Potsdamer Landtags.

In Brandenburg galt bereits seit 2012 ein gesetzlicher Mindestlohn - allerdings nur für öffentliche Aufträge. Mit dem sogenannten Vergabegesetz wurde 2012 ein Mindeststundenlohn von 8 Euro festgelegt, der im Frühjahr 2014 auf 8,50 Euro erhöht worden war. Die Kommunen hatten sich wegen der erwarteten Mehrkosten vehement gegen die Erhöhung gestemmt.

Seit dem 1. Januar gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Es gibt allerdings verschiedene Ausnahmen. So gilt der Mindestlohn nicht für Jugendliche ohne Berufsabschluss, Azubis sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung. Pflicht- und freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind ebenfalls ausgenommen.

Haiko Prengel

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