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Er kostet und kostet: der unvollendete Hauptstadtflughafen BER.

© dpa

Planungsfehler am neuen Hauptstadtflughafen: Kein Blankoscheck für den BER

Der Aufsichtsrat bewilligte die zusätzlich 1,1 Milliarden Euro. Aber in den Parlamenten regt sich Widerstand

Berlin/Potsdam - Der Aufsichtsrat hat Ja gesagt – die am Montag bewilligten zusätzlichen 1,1 Milliarden Euro hat Flughafenchef Hartmut Mehdorn aber noch lange nicht in der Kasse. In den Parlamenten, die das Geld bewilligen müssen, gibt es weiterhin Widerstand. Bei den Summen für den BER geht fast unter, dass die Flughafengesellschaft das vergangene Jahr auch wirtschaftlich mit einem Verlust abgeschlossen hat. Aber da geht es auch „nur“ um 181,7 Millionen Euro.

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Für die Zahlung der 1,1 Milliarden Euro gebe es keinen „Blankoscheck“ durch das Parlament, sagte am Mittwoch Stefan Evers von der Berliner CDU. Deren Vorsitzender Frank Henkel sitzt im Aufsichtsrat, der die 1,1 Milliarden Euro bewilligt hat. Berlin und Brandenburg müssen davon gemäß ihren Anteilen an der Flughafengesellschaft jeweils 407 Millionen Euro aufbringen, während der Bund mit 297 Millionen Euro dabei ist. Bereits Ende 2012 hatten die Gesellschafter 1,2 Milliarden Euro zugeschossen. Davon sind nach Angaben Mehdorns bisher 408 Millionen Euro abgerufen worden. Das Geld reicht noch bis Anfang 2015.

Der CDU in Berlin und Brandenburg, dort in Regierungsverantwortung, hier Opposition schwebt vor, die Auszahlung des neuen Zuschlags – falls sie vom Abgeordnetenhaus gebilligt wird – mit einem Sperrvermerk zu versehen. So handhabt es der Haushaltsausschuss des Bundestages bei der BER-Finanzierung. Die Flughafengesellschaft muss bei jedem Teilbetrag nachweisen, wie das Geld verwendet werden soll. „Die Kontrolle muss verstärkt werden“, sagte Evers. „Die Kontrollmöglichkeiten durch die Abgeordneten müssen bei den Milliardensummen für den Flughafen dringend verbessert werden“, sagte Brandenburgs CDU-Fraktionschef Michael Schierack. „Nur ein Einwilligungsvorbehalt wird der Kontrollfunktion des Parlamentes bei einer Landesbeteiligung in diesem Ausmaß gerecht.“

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