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Brandenburg: PDS: „Keine ehrliche Aufarbeitung“

Trennungsgeldaffäre: Justizministerin verteidigt Rückzahlungsverzicht / Rüge vom Steuerzahlerbund

Trennungsgeldaffäre: Justizministerin verteidigt Rückzahlungsverzicht / Rüge vom Steuerzahlerbund Potsdam – Justizministerin Beate Blechinger (CDU) wird nicht auf Rückforderungen von zu viel gezahltem Trennungsgeld verzichten, wenn die Forderungen rechtlich durchsetzbar sind. Das hat ihr Ministerium gestern in einer Pressemitteilung klargestellt. Es reagierte damit auf einen Bericht der PNN vom gleichen Tag. Ein „Verzicht“ sei nicht zulässig, vielmehr sei man laut Landeshaushaltsordnung zur Geltendmachung „von bestehenden und durchsetzbaren Forderungen verpflichtet“, so das Ministerium. Anlass für die Klarstellung: Die Ministerin, eine Nichtjuristin, hatte am Rande der Landtagssitzung am Donnerstag gegenüber Journalisten erklärt: „Ich habe eine ganze Reihe von Bescheiden unterschrieben, in denen auf Rückforderungen verzichtet wird.“ Das Ministerium versuchte am Freitag, die umstrittenen und juristisch ungenauen Blechinger-Äußerungen zu relativieren: Das Zitat gebe die Ministerin „unrichtig wieder“, erklärte das Ministerium, offenbar mit Blick auf die Forderungen der Landeshaushaltsordnung. Es bestätigte jedoch, dass bereits zahlreiche Verfahren ohne Rückforderungen eingestellt wurden. Die Einstellungen begründete das Ministerium damit, dass die ursprünglichen Bewilligungsbescheide „nicht rechtswidrig sind oder bei bestehender Rechtswidrigkeit eine Rückforderung aus Rechtsgründen... verwehrt ist, insbesondere weil Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betroffenen nicht festgestellt werden kann und somit ein Vertrauensschutz durch die Behörde besteht“. Das Ministerium nannte die Forderung der Opposition, auch in Zweifelsfällen Rückforderungsbescheide herauszuschicken, „um eine gerichtliche Klärung nicht von vornherein zu verhindern“, „rechtsirrig“. Auffallend: Das Ministerium ging mit keinem Wort darauf ein, warum Blechinger noch keinen einzigen Rückforderungsbescheid verschickt hat. Im Wissenschaftsministerium, wo 161 Fälle beanstandet wurden, sind bereits 70 Rückforderungen herausgegangen oder in Arbeit. Im Verantwortungsbereich des am stärksten betroffenen Justizministeriums hatte eine externe Expertenkommission bereits im letzten Frühjahr insgesamt 269 Fälle von Entschädigungszahlungen für getrennten Wohn- und Arbeitsort beanstandet: Betroffen sind auch hochrangige Justizbeamte, zum Teil geht es um fünfstellige Summen. Auch zwei noch von der früheren Justizministerin Barbara Richstein (CDU) vorbereitete Rückforderungsbescheide sind bisher nicht herausgegangen. Wie schon die Opposition rügte gestern auch der Steuerzahlerbund die zögerliche Vorgehensweise Blechingers. Sie argumentiere mit „juristischen Spitzfindigkeiten“. Der Steuerzahler habe einen Anspruch auf schnelle Rückforderungen, so die Vorsitzende Angela May. Rechtsexperten vermuten, dass Brandenburgs Justiz mit der Aufarbeitung der Affäre überfordert ist. „Angesichts der großen Zahl Betroffener, darunter hochrangige Repräsentanten, ist Brandenburgs Justiz zu befangen, um es selbst aufzuarbeiten“, glaubt der Rechtsprofessor und frühere FU-Vizepräsident Uwe Wesel. Er hält es für „bedenklich“, dass Brandenburgs Justiz die Aufarbeitung selbst übernommen hat. Blechinger hatte jedoch Wesels Vorschlag abgelehnt, die Bearbeitung der Fälle einem anderen Bundesland zu übertragen. Auch der rechtspolitische Sprecher der PDS, Stefan Sarrach, glaubt nicht mehr an eine „ehrliche Aufarbeitung“. Er kündigte deshalb an, die PDS werde nach Abschluss der Verwaltungsverfahren Einsicht in die Akten beantragen und selbst prüfen. Auch einen Untersuchungsausschuss schloss Sarrach nicht aus.

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