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Brandenburg: PDS: Kindergeld nicht als Einkommen anrechnen Enkelmann kritisiert Hartz-IV-Umsetzung und fordert mindestens 400 Euro für ALG-II-Empfänger

Potsdam - Die PDS sieht nach dem Start von Hartz-IV ihre Zweifel an der Arbeitsmarktreform bestätigt, erklärte die Fraktionsvorsitzende Dagmar Enkelmann gestern vor der Presse. Sie befürchte, dass die Armut im Land zunehme, besonders betroffen seien Kinder und Alleinerziehende.

Potsdam - Die PDS sieht nach dem Start von Hartz-IV ihre Zweifel an der Arbeitsmarktreform bestätigt, erklärte die Fraktionsvorsitzende Dagmar Enkelmann gestern vor der Presse. Sie befürchte, dass die Armut im Land zunehme, besonders betroffen seien Kinder und Alleinerziehende. Die PDS fordert deshalb die Landesregierung auf, schnell zu handeln. Sie müsse gegenüber dem Bund eine Veränderung des Gesetzes durchsetzen und könne sich nicht aus der Verantwortung stehlen, aktiv Beschäftigung zu fördern. Das Land solle dabei auch Mittel für ABM-Stellen einsetzen, die nicht durch 1-Euro-Jobs verdrängt werden dürften. Mehr als 700 Bürger haben sich laut Enkelmann in den vergangenen Wochen Hilfe suchend an die PDS-Bürgerbüros gewandt. Sie wurden in 30 Wahlkreisbüros und PDS-Geschäftsstellen beim Ausfüllen der Formulare und bei der Bewertung der Bescheide unterstützt. Sie rate allen ALG-II-Empfängern, ihre Bescheide zu überprüfen und bei geringsten Zweifeln schriftlich Einspruch zu erheben, sagte Enkelmann. Die Fraktionsvorsitzende kritisierte die allgemein zu geringen Auszahlungen, die nicht für den Lebensunterhalt ausreichen würden. „Wenn man alle Leistungen zusammenrechnet, bekommt niemand, auch kein Sozialhilfeempfänger, mehr Geld als früher“, sagte sie. Die PDS spreche sich für eine einheitliche Aufstockung der Leistungen auf mindestens 400 Euro für alle ALG II- Empfänger aus. Enkelmann kritisierte, dass Kindergeld und Unterhaltsleistungen als Einkommen angerechnet werden und noch immer Unklarheiten bei Wohnungs- und Immobilienfragen bestehen, verbunden mit den tausendfachen Aufforderungen von Wohnungswechseln. Sie gehe davon aus, dass ein großer Teil der Anträge fehlerhaft bearbeitet worden sei und das Mitarbeiter der Kommunen aus Unsicherheit die möglichen Spielräume des Gesetzes nicht genutzt und die Vorgaben zu streng umgesetzt hätten. Es sei nicht akzeptabel, dass in Bedarfsgemeinschaften lebende Brandenburger, deren Antrag abgelehnt wurde, nicht krankenversichert sind. Auch die Kosten für Hausrat-, Unfall-, Haftpflicht- und Rentenversicherungen würden nicht berücksichtigt. Die PDS hatte zwar vor dem Start der Reform damit gerechnet, dass 35 Prozent der Antragsteller keinen Anspruch auf Leistungen haben. Aber, auch wenn sich die Prognose nicht bewahrheitet hat, ist doch jeder, der leer ausgeht, einer zu viel, so Enkelmann. Maha

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