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Brandenburg: Struck hält an Bombodrom fest Neues Lärmgutachten angekündigt

Berlin - Ungeachtet der anhaltenden Proteste gegen das so genannte Bombodrom im Landkreis Ostprignitz-Ruppin setzt Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) weiter auf den Luft-Boden-Schießplatz im Nordwesten Brandenburgs. Eine Aufgabe der Pläne sei nicht vorgesehen, betonte der Minister am Freitag in Berlin.

Berlin - Ungeachtet der anhaltenden Proteste gegen das so genannte Bombodrom im Landkreis Ostprignitz-Ruppin setzt Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) weiter auf den Luft-Boden-Schießplatz im Nordwesten Brandenburgs. Eine Aufgabe der Pläne sei nicht vorgesehen, betonte der Minister am Freitag in Berlin. Struck hatte im Juli 2003 die Wiederinbetriebnahme des Truppenübungsplatzes verkündet, der für maximal 1700 Einsätze im Jahr genutzt werden soll. Allerdings sind bei Gericht mehrere Klagen dagegen anhängig. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache darf die Bundeswehr den Übungsbetrieb nicht aufnehmen. Struck sagte, es sei „nicht unser Ziel“, an den Plänen für den Schießplatz in Brandenburg etwas zu ändern. Dies könnte Folgen für die anderen beiden Übungsplätze der Luftwaffe im bayerischen Siegenburg und im niedersächsischen Nordhorn haben. Zudem gehe er davon aus, dass die jetzt ins Spiel gebrachten Vorwürfe zur Lärmbelästigung durch ein neues Gutachten der Bundeswehr entkräftet würden. Erst Ende 2004 hatte das Brandenburger Oberverwaltungsgericht „erheblichen Zweifel“ an den Lärmberechnungen des Verteidigungsministeriums für den Flugbetrieb am Truppenübungsplatz bei Wittstock angemeldet. Jahrzehntelang hatten sowjetische Kampfflieger über dem „Bombodrom“ ihre Bomben zu Übungszwecken abgeworfen, auf dem benachbarten, ebenfalls von der Bundeswehr beanspruchten Areal waren ein Truppenübungsplatz, eine Garnision und mehrere Panzerschießbahnen untergebracht. Nach dem Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus der Region 1991 wurde der Platz zunächst geschlossen – auch die Bundeswehr hatte zunächst kein Interesse bekundet. 1992 tauchte der Übungsplatz dann doch im Standortkonzept des damaligen Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) auf. Da der Platz zunächst geschlossen und eine zivile Straße über das Areal eröffnet worden war, gehen Rechtsexperten davon aus, dass der Übungsplatz samt Bombodrom keinen Bestandsschutz genießt. Demnach müsste die Bundeswehr ein neues Planfeststellungsverfahren für einen neuen Übungsplatz beantragen und darin auch die benachbarten Gemeinden, Interessenvertreter und die Grundstückseigentümer anhören. Die Bundeswehr geht hingegen von einer anderen Rechtslage aus und will das 142 Quadratkilometer große Gelände weiter für Bomben- und Artillerieübungen nutzen. Dagegen regt sich seit langem öffentlicher Widerstand in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Landtage beider Länder haben sich mehrheitlich gegen die Bundeswehrpläne ausgesprochen. Der damalige Kanzlerkandidat der SPD, Rudolf Scharping, hatte sich 1994 im Bundestagswahlkampf demonstrativ dafür ausgesprochen, im Falle eines SPD-Wahlsieges den Platz nicht weiter militärisch zu nutzen.pet/ddp

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