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Der Prozess steht kurz vor dem Abschluss.

© dpa

Verfahren am Landgericht Frankfurt (Oder): Zu Tode gequält: Neuer Prozess um Lillys Tod

Ein 25-Jähriger quält die knapp zwei Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin zu Tode. Im ersten Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) kommt er mit 12 Jahren Haft wegen Totschlags davon. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt.

Frankfurt (Oder) - Lillys Vater blickte am Montag ernst und gefasst zu dem unscheinbar wirkenden jungen Mann auf der Anklagebank des Landgerichtes Frankfurt (Oder). "Für mich zählt eigentlich nur lebenslänglich. Wenn sich ein erwachsener Mann gegen ein wehrloses Kind stellt, weiß er, was er da tut", sagte der Mann, dessen Tochter nicht einmal zwei Jahre alt wurde.

Auf der Anklagebank sitzt ein 27-Jähriger, es ist der ehemalige Lebensgefährte von Lillys Mutter. Er soll das Kleinkind in der Nacht vom 10. auf den 11. Dezember 2013 zu Tode gequält haben. Das kleine Mädchen schlief in seinem Bettchen, als es laut Anklage jäh aus dem Schlaf gerissen, grob geschüttelt, geschlagen, mit dem Kopf gegen Schrank, Fußboden und Heizung gestoßen, gewürgt und mehrfach aus großer Höhe fallen gelassen wurde.

Das Kind starb drei Tage später im Krankenhaus

Später soll sich der damals 25-jährige Auszubildende mit seinem ganzen Gewicht auf den Bauch des am Boden liegenden Mädchens gestellt haben. Selbst als die Kleine kein Lebenszeichen mehr von sich gab, habe er sie weiter misshandelt. Lilly starb drei Tage später im Krankenhaus. Mediziner stellten den Hirntod fest.

Das schreckliche Geschehen kam bereits in erster Instanz 2014 vor das Landgericht Frankfurt(Oder) - mit detaillierten Schilderungen von Lillys Mutter. Das Urteil damals lautete für den Peiniger des Kleinkindes: zwölf Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Lillys Vater konnte sich mit dieser Entscheidung nicht abfinden und beantragte die Revision des Urteils. "Was er getan hat, war vorsätzlicher Mord", sagte er schon damals.

Mord aus niedrigen Beweggründen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das erstinstanzliche Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Frankfurter Landgerichtes zurück. Die Feststellungen zum Tatgeschehen selbst haben Bestand. In dem neuen Verfahren geht es vielmehr um das Strafmaß: Der BGH sieht laut seiner Entscheidung den Tatbestand des Mordes aus niedrigen Beweggründen erfüllt.

"An diese Rechtsauffassung ist die Kammer nun gebunden", stellte der Vorsitzende Richter Frank Tscheslog am Montag zum Auftakt des neuen Verfahrens fest. Nun müsse geprüft werden, ob Mordmerkmale vorlägen und ob eine besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festzustellen sei. In diesem Fall würde Lillys Peiniger bei einer Verurteilung zu lebenslänglicher Haft nicht schon nach 15 Jahren Freiheitsstrafe entlassen werden können.

"Grausam, brutal und menschenverachtend"

"Die Tat war ein reiner Willkürakt", sagte Staatsanwalt Christoph Schüler am Montag in seinem Plädoyer. "Der Angeklagte hat sich willkürlich ein Opfer für seinen aus Überforderung resultierenden Frust gesucht, es zum bloßen Objekt degradiert und bestraft." Der gewaltsame Tod des Mädchens sei "grausam, brutal und menschenverachtend" gewesen.

Die Gewaltspirale drehte sich in der Tatnacht laut Schüler immer weiter. Der Angeklagte habe seinem Opfer auch verbal jegliches Lebensrecht abgesprochen und später im Krankenhaus noch versucht, die Schuld am lebensbedrohlichen Zustand von Lilly deren Mutter in die Schuhe zu schieben, so der Anklagevertreter. Er sah die besondere Schwere der Schuld erfüllt. Er forderte eine lebenslange Haftstrafe.

Der Angeklagte äußert sich nicht mehr

Rechtsanwalt Dierk Heyse als Nebenklagevertreter von Lillys Vater schloss sich am Montag dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte selbst wollte sich nicht mehr äußern.

Der Prozess wird am 3. Februar mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Am selben Tag wird auch ein Urteil erwartet. (dpa)

Jeanette Bederke

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