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Landeshauptstadt: Betrügerisches Pärchen?

Anklage: Nur die erste Miete für die teure Wohnung gezahlt

Anklage: Nur die erste Miete für die teure Wohnung gezahlt Von Gabriele Hohenstein Das Ehepaar auf der Anklagebank wirkt gepflegt und elegant. Auf den ersten Blick meint man, Christina* (52) und Wolfgang K.* (59) würden locker über die finanziellen Mittel verfügen, die Miete für die teure Wohnung in Potsdam-West begleichen zu können. Doch weit gefehlt! Der Staatsanwalt legt dem Duo Betrug zur Last. Er glaubt, die in der Immobilienbranche Tätigen hätten bei Abschluss des auf ein Jahr befristeten Mietvertrages am 1. März 2002 genau gewusst, dass sie sich die monatlich rund 1500 Euro teure Bleibe in begehrter Lage gar nicht leisten können. Um sich den Nachforschungen der Vermieterin zu entziehen – so die Anklage – hätten sich Christina und Wolfgang K. weder beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen noch ein Namensschild am Briefkasten angebracht. In den elf Monaten, die sie in dem großzügigen Quartier lebten, sollen sie der Eigentümerin ingesamt 11 387 Euro schuldig geblieben sein. Die haben sie inzwischen bezahlt, was allerdings nichts am Anklagevorwurf ändert. Als Betrüger sehen sich die beiden nicht. „Zu dieser Zeit traten in unserem Unternehmen gewisse Stockungen ein. Große Partner zahlten nur mit Verzögerung oder überhaupt nicht. Rund 50 000 Euro ausstehende Honorare ließen auf sich warten“, erläutert Christina K. Deshalb sei man zwischenzeitlich finanziell ein bisschen in die Klemme gekommen. „Um den Schaden möglichst klein zu halten, haben wir der Vermieterin angeboten auszuziehen, ergänzt Ehemann Wolfgang K. Aber diese habe sich nicht darauf eingelassen. „Sie meinte, unsere Probleme sind ihr egal.“ „Hatten Sie denn keine Ersparnisse, mit denen Sie wenigstens einen Teil des Mietzinses begleichen konnten?“, fragt die Vorsitzende. Der freie Unternehmensberater muss dies verneinen. Im Grunde lebe er in schwierigen Zeiten wie den gegenwärtigen quasi von der Hand in den Mund. Kämen die Einnahmen regelmäßig, würden sie allerdings dazu reichen, den gewohnten Lebensstil beizubehalten. „Dass wir uns dem Kontakt mit der Vermieterin entziehen wollten, ist schlichtweg falsch“, empört sich der Angeklagte. Sie habe seine Büroadresse gekannt, ihm Faxe geschickt. „In der Wohnung waren wir sowohl postalisch als auch telefonisch jederzeit erreichbar.“ Das habe die Wohnungseigentümerin sogar ganz bewusst ausgenutzt. „Mitte Juni begann sie, Telefonterror zu machen. Sie hat auch ihren Lebensgefährten und diverse Verwandte eingespannt, uns regelmäßig auf diese Weise zu nerven. Einmal tauchte sie sogar mit einem Bodyguard bei uns auf. Da erstatteten wir Anzeige wegen Hausfriedensbruchs“, berichtet der smarte Graukopf. Da sein Mandant den ausstehenden Betrag zwischenzeitlich gezahlt habe, sei der Vermieterin kein Schaden entstanden, wirft der Verteidiger ein und regt an, das Verfahren einzustellen. Doch die Richterin möchte die Wohnungsbesitzerin hören. Die Verhandlung wird fortgesetzt. (*Namen von der Redaktion geändert.)

Gabriele Hohenstein

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