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Aus dem GERICHTSSAAL: Die Mär vom reichen Erb-Großvater Bewährungsstrafe für geständigen Hochstapler

Die Eigentümerin glaubte dem smarten jungen Mann die Mär von dem reichen Erb-Opa blind. Sie vermietete ihm daraufhin im Frühjahr 2002 ihre 560 Quadratmeter große Villa Am Neuen Garten zu einem monatlichen Zins von 6000 Euro für gewerbliche Nutzung.

Die Eigentümerin glaubte dem smarten jungen Mann die Mär von dem reichen Erb-Opa blind. Sie vermietete ihm daraufhin im Frühjahr 2002 ihre 560 Quadratmeter große Villa Am Neuen Garten zu einem monatlichen Zins von 6000 Euro für gewerbliche Nutzung. Das böse Erwachen kam bald. Der vermeintliche Erbe und Jungunternehmer war arm wie eine Kirchenmaus, der teure Verstorbene schon seit zehn Jahren verblichen. Als die Villen-Eignerin kein Geld sah, warf sie den Hochstapler bald wieder hinaus.

Gestern saß Andreas K. (30) wegen zahlreicher Betrügereien, versuchten Betruges, Urkundenfälschung, zweimaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie uneidlicher Falschaussage auf der Anklagebank. So soll er dem Vormieter das in der Villa befindliche Mobiliar im Wert von 71 000 Euro abgekauft, die Sachen dann allerdings mit einem ungedeckten Scheck bezahlt haben.

Im März 2003 buchte er laut Staatsanwaltschaft für sich und mehrere Bekannte eine Pauschalreise für 16 456 Euro nach Kuba. Tatsächlich – so die Anklage – fälschte er einen Einzahlungsbeleg über 56 Euro so, dass der Reisegesellschaft die Tickets ausgehändigt wurden. Am Urlaubsort flog die Sache dann auf.

Am 15. Mai und am 31. Juli soll Andreas K. ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen sein, am 13. August 2003 vor dem Landgericht wissentlich eine falsche Zeugenaussage gemacht haben. Doch das ist noch nicht alles. Der bereits wegen mehrfachen Betruges, falscher Versicherung an Eides statt und Urkundenfälschung Vorbestrafte wurde weiterhin angeklagt, zwischen August 2003 und Oktober 2004 zur Finanzierung eines angeblichen 2,9-Millionen-Euro-Projektes eine Versicherung abgeschlossen zu haben, für deren Vermittlung einem Bekannten eine Provision von 50 000 Euro zustehen sollte. Die Sache platzte, da der Angeklagte offenbaren musste, über keinerlei Vermögen zu verfügen. Im Mai 2004 soll Andreas K. eine teure Dachwohnung in der Otto-Nagel-Straße angemietet, auch hierfür keinen Cent gezahlt haben. Dem Rechtsanwalt, den er mit der Rücknahme der seiner Ansicht nach unrechtmäßigen Räumungsklage betraute, soll er sein Honorar von rund 2500 Euro schuldig geblieben sein.

Der Angeklagte sei immer höflich und seriös aufgetreten, bestätigten die geprellten Zeugen. Deshalb seien sie ihm auf den Leim gegangen. Andreas R. gab sich auch vor Gericht redegewandt und verbindlich, machte schließlich reinen Tisch. Das bereits rechtskräftige Urteil: Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung. Künftig soll ihm ein Bewährungshelfer auf die Finger schauen. Hoga

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