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Aus dem GERICHTSSAAL: Fahrverbot für den Busfahrer Drei Alkoholsünder

vor dem Amtsgericht

„Bisher konnte ich meinen Arbeitgeber hinhalten. Aber mit dem Fahrverbot ist mein Job definitiv weg“, glaubt Bernd B.* „Und mit 61 Jahren bekomme ich doch keine Stelle mehr.“ Der Busfahrer ist am Ende seiner Nerven. Soeben wurde er im beschleunigten Verfahren wegen vorsätzlichen Fahrens unter Alkoholeinfluss zu einer Geldstrafe von 1200 Euro sowie einer noch sechsmonatigen Fahrerlaubnissperre verurteilt. Bereits seit dem 10. November vergangenen JAhres muss Bernd B. muss auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Damals wurde er mit 1,37 Promille in seinem Privatwagen in der Pappelallee von der Polizei gestoppt. „Wie kam es zu der Fahrt?“, fragt Amtsrichterin Kerstin Devriel den betreten Dreinschauenden. „Ich setze mich sonst nicht einmal ans Steuer, wenn ich ein Glas Wein getrunken habe“, beteuert Bernd B. An dem Tag, den er am liebsten aus dem Gedächtnis streichen würde, hatte er frei. „Ich habe mich mit Bekannten im Hotel „Am Jägertor“ zum Essen getroffen. Dazu habe ich ein paar Bier getrunken.“ Eigentlich – so der bislang Unbescholtene – habe er seinen Skoda stehen lassen wollen. Wieso er dann doch Gas gegeben habe, könne er nicht verstehen.

Gabriele G.* (51) brachte es am 22. Oktober vorigen Jahres in ihrem Ford Focus gar auf 2,55 Promille. „Haben Sie ein Alkoholproblem?“, möchte die Vorsitzende wissen. „Nein, nein. Aber meine Verfassung ist in letzter Zeit nicht die Beste“, gesteht die Angestellte. „Und da haben Sie sich mal so richtig die Kante gegeben“, stellt die Richtern fest. „Mein Vater ist gestorben. Meine Mutter wird damit nicht fertig. Ich bin die einzige Tochter und muss mich um sie kümmern“, erzählt Gabriele G. Um abzuschalten, genehmige sie sich hin und wieder ein Glas Wein. An dem Abend, als sie in der Großbeerenstraße aus dem Verkehr gezogen wurde, habe sie erst zu Hause getrunken, sei dann zu einer Freundin nach Babelsberg gefahren, um mit ihr zu reden. „Sie sollen den Polizisten geraten haben, sich lieber um die richtigen Verbrecher zu kümmern, als unbescholtene Leute zu jagen“, wirft die Richterin ein und verurteilt die Frau wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu 1050 Euro Strafe und weiteren elf Monaten Fahrverbot. Doch die sind sowieso theoretischer Natur. Denn bevor Gabriele G. wieder Auto fahren darf, muss sie zur medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Eheprobleme wollte Peter P.* (56) am 5. November 2006 in einer Gaststätte in Spandau hinunterspülen. Auf dem Heimweg geriet er in Neu Fahrland in eine Verkehrskontrolle. Ergebnis: 2,21 Promille. Das Urteil des Amtsgerichts: 1225 Euro Strafe, dazu ein Jahr zwangsweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Auch er muss zum „Idiotentest“. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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