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Landeshauptstadt: Potsdams Umgang mit Asylbewerbern rechtlich bestätigt

Potsdams Praxis, Asylbewerbern Bargeld statt Wertgutscheinen zur täglichen Lebensführung zur Verfügung zu stellen (PNN berichteten), erhält jetzt einen juristischen Unterbau. Die „Volksinitiative zur Überwindung des Sachleistungsprinzips in Brandenburg“ hat jetzt ein Rechtsgutachten lanciert, dass Potsdams Vorgehen unterstützt.

Potsdams Praxis, Asylbewerbern Bargeld statt Wertgutscheinen zur täglichen Lebensführung zur Verfügung zu stellen (PNN berichteten), erhält jetzt einen juristischen Unterbau. Die „Volksinitiative zur Überwindung des Sachleistungsprinzips in Brandenburg“ hat jetzt ein Rechtsgutachten lanciert, dass Potsdams Vorgehen unterstützt. Einen „Sachleistungsvorrang“ kann das Gutachten angesichts vieler organisatorischer und humanitärer Einwände gegen die Austeilung von Wertmarken an Asylbewerber nicht erkennen und wähnt die Stadt Potsdam und die Stadt Brandenburg, die seit Beginn des Jahres wie Potsdam verfährt, juristisch auf der sicheren Seite. Olaf Löhmer, ein Vertreter der Volksinitiative, erklärte gestern, dass das Gutachten den verunsicherten Kommunen und Stadtadministrationen rechtliche Orientierung bei ihrer Verwaltungsarbeit in diesem Bereich liefern solle. Die frühere Praxis, Asylbewerbern Gutscheine unterschiedlichen Wertes für ihr tägliches Leben zur Verfügung zu stellen, die nur in speziell ausgestatteten Läden akzeptiert werden, diskriminiere die Flüchtlinge, erschwere ihre Lebensführung erheblich und sei zudem ein teurer organisatorischer Mehraufwand für die Kommunen. Das Sparpotenzial bei Bargeldauszahlungen für die Stadt- und Ortsverwaltungen liege bei rund 100 000 Euro jährlich, das sich aus den Herstellungskosten für die Wertmarken und den Verwaltungskosten zusammensetzte. Löhmer hoffe, dass sich weitere Kommunen dieser Vorgehensweise anschliessen. lad

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