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Landeshauptstadt: „Vorbewährung“ für jungen Räuber

Schöffengericht verhandelte gleich zwei geharnischte Anklagen

Schöffengericht verhandelte gleich zwei geharnischte Anklagen Von Gabriele Hohenstein „Ich hoffe, dass ich hier nie wieder sitzen muss“, nuschelt Dennis S. (19) in seinem letzten Wort – und meint den Platz auf der Anklagebank. Ganz fremd war der ihm vor seiner gestrigen Verhandlung übrigens nicht. 1999 musste sich der Achtklassen-Abgänger wegen Diebstahls, im Jahr 2002 u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes vor Justitia verantworten. Nun verlas der Staatsanwalt zwei Anklagen, die noch um einiges schärfer klingen. Am Nachmittag des 28. Mai 2002 soll Dennis S. – gemeinsam mit zwei Kumpels, denen demnächst ebenfalls der Prozess gemacht wird – von einem Fünfzehnjährigen in Fahrland Geld gefordert haben. Als er sich weigerte – so der Vorwurf – , soll das Trio den Rucksack des Schülers durchsucht, ihm Schläge ins Gesicht verpasst und das Handy entwendet haben. Der Jugendliche erlitt durch die Misshandlung eine Schädelprellung, eine Zerrung der Halswirbelsäule sowie ein Hämatom auf der rechten Wange. Am 6. Juni 2003 sollen Dennis S. und ein Gleichgesinnter zwei Fünfzehnjährigen am Baggersee die Mountainbikes weggenommen haben. Während der Kumpan des Angeklagten einen der Schüler ins Wasser gestoßen, gar Steine nach ihm geworfen habe, soll Dennis S. dem anderen Gewalt angedroht haben, falls er ihm das R ad nicht freiwillig aushändige. Aus Angst kamen die Teenager der Forderung nach. „Ich habe den Jugendlichen nur nach Kleingeld gefragt, weil wir telefonieren wollten. Ansonsten habe ich mich weitgehend rausgehalten“, erklärt der gepflegt Wirkende zum ersten Anklagepunkt. Sein Kumpel H. sei scharf auf das Handy des Jungen gewesen. Er habe ihm auch die Schläge versetzt. „Aber Sie haben dabei gestanden und die Sache toleriert“, entgegnet die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts. „Geistigen Beistand nennt man das in der Juristerei.“ Die Sache mit den Mountainbikes habe er nicht als Straftat aufgefasst, betont Dennis S. An jenem Tag habe er Bier und Kümmerling getrunken, dann einen alten Bekannten am See getroffen. Weil er unbedingt den Zug nach Berlin erwischen wollte, sei er auf die Idee mit den Rädern gekommen. „Ich wollte nur zum Bahnhof fahren“, beteuert der Angeklagte. Dass der Kumpel einen Jugendlichen ins Wasser stieß, dessen Rucksack durchforstete und ein Mobiltelefon an sich nahm, habe er nicht bemerkt. Das Gericht sieht den Vorwurf des gemeinschaftlichen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie der gemeinschaftlichen räuberischen Erpressung als erwiesen an, setzt allerdings die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung aus.

Gabriele Hohenstein

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