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Landeshauptstadt: Vorentscheidung über Grundstücke am Griebnitzsee

Babelsberg – Am Freitag kommender Woche findet vor dem Landgericht Cottbus ein vorentscheidender Prozess um das Schicksal der Ufergrundstücke am Griebnitzsee statt. Kläger ist die Stadt Potsdam, die die Bundesregierung per Gerichtsentscheid dazu zwingen will, einen Vorkauf- bzw.

Babelsberg – Am Freitag kommender Woche findet vor dem Landgericht Cottbus ein vorentscheidender Prozess um das Schicksal der Ufergrundstücke am Griebnitzsee statt. Kläger ist die Stadt Potsdam, die die Bundesregierung per Gerichtsentscheid dazu zwingen will, einen Vorkauf- bzw. Erwerbsanspruch der Stadt Potsdam für die ehemaligen Mauergrundstücke zu akzeptieren. Die Oberfinanzdirektion hatte dies als Bundesbehörde abgelehnt und beschlossen, den Uferstreifen an private Erwerbswillige zu verkaufen. Dies war durch die Stadt per Einstweiliger Verfügung gestoppt wurden – drei Grundstücksverkäufe waren zu diesem Zeitpunkt bereits getätigt worden. Die Stadt erwirkte daraufhin vor dem Amtsgericht, dass in das Grundbuch der drei betroffenen Grundstücke eine Eigentumsvormerkung der Stadt Potsdam, ein so genannter Eigentumsverschaffungsanspruch, eingetragen wurde. Wie Christoph Partsch, Anwalt der drei Erwerber, den PNN gestern sagte, werde der Prozess in Cottbus klären, ob die Stadt den Uferstreifen kaufen kann – seitens der Stadt ist eine öffentliche Nutzung geplant. Partsch geht allerdings davon aus, dass das Landgericht der Auffassung der Bundesregierung folgen werde. Denn der Bund habe das Entscheidungsrecht, an wen die Grundstücke verkauft werden sollen. Einspruch gegen eine Entscheidung könnten höchstens die nach dem Mauergesetz zum Kauf berechtigten Anlieger erheben, „nicht aber ein Dritter“. Verliere die Stadt am 14. Januar vor Gericht, sei das Schicksal des Uferstreifens entschieden, könnten auch die restlichen Grundstücke an die erwerbswilligen Anlieger verkauft werden, käme der Uferstreifen in private Hand. Und auch die Eigentumsvormerkung, gegen die seine drei Mandanten ohnehin vorgehen würden, müsste dann, so Partsch, aus dem Grundbuch genommen werden. M. Erbach

M. Erbach

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