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Landeshauptstadt: Werbesatzung auf dem Prüfstand

Richtlinien sollen Werbung für Kultur in der Innenstadt weiterhin ermöglichen

Innenstadt - Ausreichend Werbung für kulturelle Veranstaltungen soll auch in Zukunft in Potsdams Innenstadt möglich sein. Kulturbeigeordnete Gabriele Fischer informierte am Donnerstagabend den Kulturausschuss darüber, dass die aktuelle Werbesatzung für die Innenstadt um eine Richtlinie ergänzt werden soll. Diese ermögliche, bestimmte Veranstaltungen großflächig anzukündigen. „Der Paragraph 61 der Brandenburgischen Bauordnung erlaubt in Ausnahmefällen, dass für eine bestimmte Veranstaltung an einem bestimmten Ort in vorgegebener Größe geworben werden darf“, sagte Fischer. Nun sei man dabei, auf Grundlage dieser Regelung ein klares Handlungskonzept für Potsdam zu erarbeiten.

Hintergrund ist die im Sommer 2006 in Kraft getretene neue Werbesatzung für die Stadt, von der sich viele Kulturträger eingeengt fühlen und befürchten, für ihre Angebote im öffentlichen Raum nicht mehr ausreichend werben zu können und dadurch wirtschaftliche Nachteile zu erleiden. So ist laut Satzung vorgesehen, dass großflächige Werbung an historischen Fassaden wie es unter anderem das Naturkundemuseum in der Breiten Straße lange praktizierte, nicht mehr möglich sein soll. Auch Aufsteller, die auf bestimmte Veranstaltungen aufmerksam machen sollen, sind laut neuer Werbesatzung nicht mehr erlaubt.

Gabriele Fischer sagte, dass sich die Verwaltung bei der Entwicklung der Richtlinien an den gesetzlichen Rahmen halte und nur den vorhandenen Ermessensspielraum nutzen werde. Damit widersprach sie Befürchtungen, dass hier nur ein fragwürdiger Weg durch die Hintertür gesucht werde. D.B.

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