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Potsdam-Mittelmark: Eine unendliche Geschichte

Der Cottbuser Kino-Streit, ein Hollywood-Stoff vom Feinsten: Stadt will 15 Millionen Euro teures Großkino schließen

Der Cottbuser Kino-Streit, ein Hollywood-Stoff vom Feinsten: Stadt will 15 Millionen Euro teures Großkino schließen Von Dana Trenkner Läge die Stadt Cottbus in den USA und würde ein Hollywood-Regisseur von der Geschichte um den Cottbuser Kino-Krach Wind bekommen - die Brandenburger Kinogänger könnten sich freuen! Denn das nun schon fast neun Jahre andauernde Gezeter um den einzig wahren Kinostandort in Cottbus und Umgebung braucht gewagte Vergleiche mit großen Hollywood-Thrillern nicht zu scheuen. Hauptakteure in dem verfahrenen Stück: Die Stadt Cottbus mit einem bauwilligen Investor für ein großes UFA-Kino in der Innenstadt auf der einen und der Landkreis Spree-Neiße mit dem bereits 1997 für 15 Millionen Euro fertiggestellten UCI-Großkino in Groß Gaglow auf der anderen Seite. Die Stadt Cottbus würde das neun Säle und 2200 Sitz- sowie 60 Arbeitsplätze bietende Kino im angrenzenden Groß Gaglow am liebsten sofort abreißen lassen, da es sich nach Meinung der Verwaltung um einen Schwarzbau handelt. Der Landkreis Spree-Neiße hingegen unterstellt der Stadt unlautere Absichten und lässt verkünden, Cottbus sei das gutbesuchte Groß Gaglower Kino nur deshalb ein Dorn im Auge, weil die Stadt endlich ein schon seit Jahren geplantes, eigenes Kino bauen wolle. Bereits seit Ende der 90er Jahre verfügt die Stadt Cottbus über kein eigenes, größeres Kino mehr. Um die Notwendigkeit eines Kinos in der Innenstadt zu unterstreichen, zeigte die Stadt in einem Versuch Filme in der zentral gelegenen Stadthalle - ohne durchschlagenden Erfolg. Würde die Geschichte um den Kino-Krach in die Kinos kommen, würde ein Sachverhalt sicherlich für zusätzliche Lacher sorgen. Denn seit den Kommunalwahlen im Oktober 2003 ist Groß Gaglow mitsamt UCI-Kino ein Teil von Cottbus. Durch diese Eingemeindung ist die Stadt jetzt Eigentümerin eines Kinos an einem Standort, den sie seit Bekanntwerden des Groß Gaglower Bauvorhabens 1995 bekämpft hatte und eigentlich überhaupt nicht will. In der Realität sorgen diese neuen „Besitzverhältnisse“ jedoch nur für zusätzliche Verzwickungen: Die jetzt zuständigen Cottbuser Stadtverordneten müssen nun entscheiden, was weiter geschehen soll. Als jetzt zuständige Baubehörde könnte die Stadt die Baugenehmigung für das Groß Gaglower Kino zurücknehmen, wenn ihr der Nachweis gelingt, dass diese rechtswidrig erteilt wurde. Schon zu Beginn der Bauarbeiten in Groß Gaglow hatten Stadt und Landkreis darüber gestritten, ob dies der Fall sei. Die Stadt Cottbus klagte daraufhin vor dem Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder erfolglos auf sofortigen Baustopp für das UCI-Kino. Im Februar 2000 hob das Verwaltungsgericht Cottbus zwar die Baugenehmigung für das Kino auf, geschlossen wurde es jedoch nicht. Im September 2003 hob die Gemeinde Groß Gaglow den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Groß Gaglow - in dem auch das UCI-Kino steht - auf, woraufhin der Kino-Eigentümer einen neuen Bauantrag stellen konnte. Filmreif erteilte Landrat Dieter Friese am 25. Oktober die Baugenehmigung für das Kino in Groß Gaglow - nur Stunden bevor der Ort in Cottbuser Hände überging. Bei ihren Entscheidungen muss die Stadt jetzt Vorsicht und ihre besten Juristen walten lassen. Denn das eingemeindete Groß Gaglow war mit seiner Rolle als neuer Stadtteil ganz und gar nicht einverstanden und hatte gegen die Eingemeindung geklagt. Das Verfassungsgericht hat der Stadt Cottbus deshalb jetzt untersagt, „nicht mehr rückgängig zu machende Entscheidungen“ im Bezug auf Groß Gaglow zu treffen, bevor es über die Gebietsreform endgültig geurteilt habe. „Eine unendliche Geschichte“ urteilen viele Cottbuser-Kinogänger über das Dilemma. Und immer mehr stellen sich jetzt auch die Streitfrage: Darf eine Großstadt das Multiplex-Kino einer kleinen Vorstadt-Gemeinde ablehnen, weil dadurch städtische Kinovorhaben gefährdet sein könnten?

Dana Trenkner

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