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Potsdam-Mittelmark: Reizthema Netzverknüpfung

Verkehrsentwicklungsplan von Potsdam-Mittelmark gibt Stoff für neue Diskussionen

Verkehrsentwicklungsplan von Potsdam-Mittelmark gibt Stoff für neue Diskussionen Von Hagen Ludwig Potsdam-Mittelmark. Die Netzverknüpfung ist zweifellos das Reizthema im Entwurf des Verkehrsentwicklungsplanes von Potsdam-Mittelmark. Daran ließ die 1. Beigeordnete der Landratsamtes, Ilsemarie Schulz (CDU), bei der gestrigen Präsentation des bis zum Jahr 2015 reichenden Planungspapiers vor der Presse keinen Zweifel. Mit Spannung war erwartet worden, wie das beauftragte Büro IVU Traffic Technologies AG die mittelmärkische Interessenlage hinsichtlich der Potsdamer Ortsumgehung beurteilt. Das Bild, das IVU-Planer Daniel Krüger nun vor der Presse zeichnete, war durchaus differenziert. Keinen Zweifel ließ er an der Entlastungswirkung einer zweiten Havelquerung über den Templiner See, vor allem für das Potsdamer Stadtgebiet. Diese als Stufe 1 bezeichnete Verbindung zwischen den Bundesstraßen 1 und 2 sollte nach Ansicht des Planungsbüros hohe Priorität haben und bis 2015 verwirklicht werden. Ebenso sinnvoll sei die als Stufe 2 bezeichnete Weiterführung von der B 1 entlang der Eisenbahn über den Zernsee in Werder bis zur Phöbener Chaussee (L 90). Laut Krüger würde diese Trasse vor allem die bisherigen B-1-Ortsdurchfahrten Geltow und Werder entlasten. Allerdings sollte keine direkte Anbindung an die A 10 erfolgen, da es keineswegs das Ziel der Bundesstraßenverknüpfung sei, eine Alternative zum Autobahnring anzubieten, vor allem vor dem Hintergrund der Lkw-Maut. Krüger räumte jedoch ein, dass über die L 90 an den Havelauen in Werder durchaus eine schnelle Verbindung zur Autobahnanschlussstelle Phöben gegeben wäre. Vertieften Prüfungsbedarf sieht das Planungsbüro indes für Stufe 3: die Verbindung von der B 2 durch die Ravensberge südlich Rehbrücke bis zur L 40 (Wetzlarer Straße). Einerseits wird eingeräumt, dass langfristig dadurch südöstliche Wohn- und Industriegebiete in Potsdam und Rehbrücke aus Richtung Westen besser zu erreichen wären. Allerdings würde dieser Abschnitt laut IVU-Prognose weit weniger genutzt werden als die beiden zuvor genannten Strecken. So werden auf der Havelquerung über den Templiner See täglich 17000 Fahrzeuge und für die Zernseequerung in Werder täglich 14200 Fahrzeuge erwartet. Für den Abschnitt durch die Ravensberge südlich Rehbrücke rechnet man dagegen nur mit 7700 Fahrzeugen täglich. „Diese Zahl spricht für sich“, sagte Krüger. Eine zwingende Notwendigkeit der Verknüpfung B 2 – L 90 lässt sich daraus kaum ableiten, zumal Naturschutzaspekte bei der Verkehrsentwicklungsplanung noch außerhalb der Betrachtung blieben. Noch weniger verkehrliche Wirkung würde laut Analyse des Planungsbüros eine Weiterführung der Netzverknüpfung Richtung Norden durch Golm zur B 273 (Stufe 4) zeigen. In beiden Fällen die Empfehlung des Planungsbüros: Keine Priorität, aber langfristige Trassenfreihaltung. Gegen die geplante Trasse durch die Ravensberge hatte sich in den vergangenen Wochen bereits ein starker Bürgerprotest formiert. Auch gegen den Abschnitt zwischen der B1 und Werder werde sich wahrscheinlich noch Widerstand regen, vermutet Ilsemarie Schulz. Deshalb wolle die Verwaltung den nun anstehenden Entscheidungsprozess auf „möglichst breite Schultern der gewählten Kreistagsabgeordneten verteilen“. Das gelte auch für den nächsten Schritt: Die Erstellung eines gemeinsamen Verkehrskonzeptes von Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt. Die Ausgangsposition scheint kompatibel, denn die IVU hat auch das Potsdamer Konzept erarbeitet. Unter den Kritikern gibt es jedoch auch Befürchtungen, dass es gerade deshalb unmöglich gewesen wäre, die Interessenlagen der Landkreises und des Landeshauptstadt klar voneinander zu trennen. Das abgestimmte Konzept mit einer positiven Stellungnahme wiederum wäre für das Landesbauministerium das Mandat, um das 1999 gestoppte Raumordnungsverfahren für die Netztverknüpfung wieder aufzunehmen. Im Bundesverkehrswegeplan stehen die Stufen 1 bis 3 bereits als vordringlicher Bedarf und die Stufe 4 als erweiterter Bedarf. Für die gesamte Netzverknüpfung wird ein besonderes naturschutzrechtliches Prüfungserfordernis gesehen.

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