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Arbeitsrecht: Gericht verlängert Kündigungsfristen

Für hunderttausende Arbeitnehmer in Deutschland gelten ab sofort längere Kündigungsfristen. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Arbeitgeber bei der Berechnung der Kündigungsfristen auch Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr berücksichtigen.

Bei Arbeitnehmern, deren aktuelles Arbeitsverhältnis direkt nach der Ausbildung begonnen hat, kann sich die Kündigungsfrist um bis zu vier Monate verlängern.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mindestens vier Wochen. Für den Arbeitgeber erhöht sie sich mit der Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen auf bis zu sieben Monate nach 20 Jahren. Dabei zählt allerdings die Beschäftigung vor dem 25. Geburtstag nicht mit. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll dies eine größere Flexibilität der Unternehmen und eine Entlastung bei der Kündigung jüngerer Arbeitnehmer bewirken. Nach Angaben der Gewerkschaften Verdi und IG Metall wurde die 25-Jahres-Grenze in zahlreichen Tarifverträgen mit mehreren Millionen Beschäftigten übernommen, etwa für die Banken, weite Teile des Einzelhandels, die Metall- und Elektroindustrie oder Arzthelferinnen.

Die EU-Richter sahen in der deutschen Regelung eine verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters. Der EuGH legte in seinem Urteil fest, dass deutsche Gerichte die rechtswidrige Regelung ab sofort nicht mehr anwenden dürfen. Im Streitfall hatte ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen eine 28-jährige Mitarbeiterin nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit entlassen. Die gesetzliche Kündigungsfrist betrug nur einen Monat; würden auch die Beschäftigungsjahre vor ihrem 25. Geburtstag mitzählen, wären es vier Monate. Mit ihrer Klage forderte sie die viermonatige Frist; das Landesarbeitsgericht Düsseldorf legte den Streit dem EuGH vor. Der gab der Frau nun recht, formal muss nun noch das Landesarbeitsgericht entscheiden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund äußerte sich erfreut über das neue Urteil. DGB-Vize Ingrid Sehrbrock lobte die Entscheidung und wertete sie als dringende Aufforderung an die Regierung, das deutsche Recht konsequent auf diskriminierende Regelungen zu durchforsten. Bei Arbeitgebern traf das Urteil dagegen auf massives Unverständnis. „Der EuGH erfindet einfach Rechtsgrundsätze jenseits des EU-Vertrags. Er schafft damit eine unerträgliche Rechtsunsicherheit“, sagte Roland Wolf, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem „Handelsblatt“. Das Urteil dürfe keinesfalls dazu führen, dass sich Kündigungsfristen generell verlängern, sagte Harald Schröer, Geschäftsführer des Baugewerbe-Zentralverbands ZDB. „Vor allem ist jetzt der Gesetzgeber aufgefordert, zügig Klarheit zu schaffen und arbeitsmarktpolitisch kontraproduktive Folgen zu verhindern“, sagte Schröer.

Die neue Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) lässt bereits eine Gesetzesänderung vorbereiten, wie eine Sprecherin auf Anfrage berichtete. Genauere Festlegungen werde es jedoch erst nach einer näheren Analyse des Urteils geben. HB

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