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Mehr Durchblick. Geldgeschäfte sollen im laufenden Jahr sicherer werden – und transparenter, auch für den Fiskus. Foto: dpa

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Wirtschaft: Neues Jahr, neue Regeln

Was sich für Bankkunden, Sparer und Anleger ändert

Nach dem Jahreswechsel hat sich für Bankkunden, Sparer und Anleger einiges geändert. Gemeinsam ist vielen neuen Regelungen, dass der Umgang mit Geld 2011 sicherer werden soll. Die Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt Wirkung – der Anleger- und Verbraucherschutz verbessert sich. Die Änderungen im Einzelnen:

GELDAUTOMATEN

Die hohen Gebühren für das Abheben an bankfremden Geldautomaten – bislang im Durchschnitt knapp sechs Euro – waren eines der größten Streitthemen 2010. Am Ende fanden Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken auf Druck des Bundeskartellamts einen Kompromiss: Vom 15. Januar an erfahren Kunden an Geldautomaten fremder Banken sofort, wie viel sie die Abhebung kostet. Ist den Kunden das angezeigte Entgelt zu hoch, können sie den Vorgang abbrechen.

Die Privatbanken haben den Preis für Kunden anderer Institute auf 1,95 Euro begrenzt. Sparkassen und Genossenschaftsbanken lehnen zwar eine feste Obergrenze mit Verweis auf ihre großen Automatennetze ab, erwarten aber zumindest leicht sinkende Gebühren. Einer Umfrage zufolge werden die Sparkassen Fremdkunden künftig zwischen 3,95 und 4,75 Euro je Abhebung berechnen, die Genossenschaftsbanken dürften etwas darunter liegen.

EINLAGENSICHERUNG

Zum 1. Januar wird der gesetzliche Einlagenschutz für Kundenguthaben bei Kreditinstituten in Deutschland verdoppelt. Dann sind Kundeneinlagen bis zu 100 000 Euro pro Person abgesichert, bislang waren es 50 000 Euro. Fast alle Kreditinstitute sichern die Guthaben der Kunden aber weiter über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus ab. Das funktioniert dank der freiwilligen Sicherungseinrichtungen: Die Privatbanken greifen im Notfall auf den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) zurück. Sparkassen und Genossenschaftsbanken bauen auf eine Institutssicherung, in der es gar nicht erst zu einer Bankpleite kommen kann, weil das Institut vorher von der Gruppe aufgefangen wird. Die EU dringt als Reaktion auf die Finanzkrise auf eine Vereinheitlichung der Sicherungssysteme. Die Diskussion darüber läuft noch.

CHIPKARTEN

Zum Jahreswechsel sollten alle EC-Karten (Girocards) mit einem Chip ausgestattet sein. Darauf sind persönliche Daten des Karteninhabers nach Darstellung der Banken fälschungs- und kopiersicher gespeichert. Mit dieser Ergänzung zum bisherigen Magnetstreifen gilt dann europaweit ein einheitliches technisches System, das den Banken zufolge die höchsten Sicherheitsstandards erfüllt. An Geldautomaten ermöglicht der Chip eine Prüfung, ob die Karte echt ist. Beim Bezahlen im Handel wird er künftig anstelle des Magnetstreifens eingelesen. Bei der Kartenzahlung in Verbindung mit der PIN ändert sich für den Bankkunden nichts.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) erklärte, die Sparkassen würden den Magnetstreifen für Zahlungen und Abhebungen innerhalb Europas nach und nach deaktivieren. Bis 2016 bleibe er aber auf jeden Fall erhalten. Ab Juli können Sparkassenkunden in Europa alle EC-Zahlungen nur noch über den Chip auf der Karte und ihre persönliche Geheimzahl abwickeln. Da außerhalb des europäischen Sepa-Raumes („Single European Payment Area“) aber der Magnetstreifen für Abhebungen nötig ist, soll er auf der Plastikkarte zunächst erhalten bleiben. Erst in fünf Jahren soll er vollständig verschwinden. Offen ist, ob Kunden nach 2016 eine zweite Karte für das Ausland erhalten. Mit der Entscheidung, den Magnetstreifen nach und nach abzuschaffen, reagierte der Verband auf einen Vorstoß des Bundeskriminalamtes. In den vergangenen Jahren hatten sich die Vorfälle gehäuft, bei denen Kundendaten beim Abheben am Automaten ausgespäht (Skimming) wurden.

FREISTELLUNGSAUFTRÄGE

Sparer dürfen ihre Freistellungsaufträge ab 2011 nur noch unter Angabe ihrer zentral gespeicherten Steuer-Identifikationsnummer neu erteilen oder ändern. Das Finanzamt kann dann leichter kontrollieren, ob Anleger mit mehreren Bankverbindungen den zulässigen Höchstbetrag von 801 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise 1602 Euro für Ehepaare überschreiten. Bereits bestehende Freistellungsaufträge bleiben zunächst weiterhin gültig.

KAPITALERTRÄGE

Wer Geld im Ausland angelegt hat und dort Zinsen oder Dividenden kassiert, muss 2011 eine höhere Quellensteuer zahlen – sofern in dem Land die entsprechende EU-Zinsrichtlinie gilt. Der Tarif steigt im zweiten Halbjahr von 20 auf 35 Prozent. Damit liegt er über dem deutschen Abgeltungssteuersatz. Damit nicht unnötig Steuern gezahlt werden, sollte man der Bank im Ausland eine Erlaubnis erteilen, Kontrollmitteilungen an das deutsche Finanzamt zu übersenden. Dann bekommt der Anleger die Erträge brutto ohne Steuerabzug. Die Auslandsanlagen sind dann aber für den Fiskus transparent.

ALTERSVORSORGE

Verbraucher, die in einen zertifizierten Rürup-Vertrag einzahlen, können 2011 einen höheren Anteil der Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Bei Policen, die erst ab 60 Jahren ausgezahlt werden, sind dies 72 statt bislang 70 Prozent der Beiträge. Dies entspricht pro Person 14 400 Euro und bei Ehepaaren 28 800 Euro. Wird 2011 erstmals eine Rürup-Rente ausbezahlt, muss die Summe mit 62 statt 60 Prozent versteuert werden. mit rtr

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