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Wirtschaft: Nur für den Privatgebrauch Neues Urheberrecht verbietet Nutzung von Tauschbörsen

In diesen Tagen haben viele Internetnutzer bedrohliche EMails von der Kripo Düsseldorf erhalten. Gegen die User werde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, heißt es darin warnend.

In diesen Tagen haben viele Internetnutzer bedrohliche EMails von der Kripo Düsseldorf erhalten. Gegen die User werde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, heißt es darin warnend. Der Grund: unerlaubtes Herunterladen von Musik und Filmen aus dem Internet. Doch die E-Mail, der so genannte „Kripo-Wurm“ ist nur ein Fake, dahinter verbirgt sich ein Computervirus. Was ist in Sachen Musikbrennen und tauschen überhaupt noch erlaubt?

BRENNEN: Seit September gilt das neue Urheberrechtsgesetz. Es hat Millionen von Computer-Nutzern verunsichert. Grundsätzlich gilt: Man darf von eigenen Musik- und Film-CDs – ohne Kopierschutz – Kopien zum Privatgebrauch machen, beispielsweise als Geschenk für die Freundin auf CD oder Minidisc gebrannt. Öffentlich verbreitet werden dürfen diese Aufnahmen nicht. Es ist außerdem illegal, von kopiergeschützten CDs und DVDs unter Umgehung des (immer mehr verbreiteten) Kopierschutzes Kopien für den privaten Gebrauch zu machen. Wer seine Lieblingsscheiben zu Hause also nur mal kurz für die CD-Anlage im Auto kopiert, macht sich schon strafbar. Es drohen Zivilverfahren auf Schadenersatz mit Zahlungen im sechsstelligen Bereich oder der Zwang zur Unterlassung. Verboten ist es auch, Kopien von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ zu ziehen.

Aber was ist offensichtlich? Online-Anwälte weisen darauf hin, dass es diverse, unterschiedlich wirksame CD- oder DVD-Kopierschutztechniken gibt. Die eine greift unter Windows-Systemen, dafür aber bei Apple-Nutzern nicht, bei anderen ist es wieder umgekehrt. Wie soll man das als Einzelnutzer wissen? Was für einen nicht vorhanden ist oder nicht begriffen wird, kann ja auch nicht umgangen werden. Fakt ist: Ein Kopierschutz darf nicht aktiv, also wissentlich, geknackt werden. Beim Brennen, Überspielen von oder auf CD gibt es also noch Spielraum – für Privatkopierer.

TAUSCHEN: Kritisch wird es mit dem neuen Copyright-Gesetz für Besucher der beliebten Internet-Tauschbörsen wie Kazaa oder Grokster. Das Herunterladen von Liedern oder Filmen über diese Börsen ist jetzt verboten. Beim so genannten Filesharing ist es sehr wahrscheinlich, dass es dem Normalverbraucher an den Kragen geht. In den USA wurden fast 1000 Anfragen an Provider gerichtet, die Daten von Benutzern herauszugeben, die sich besonders große Datenmengen aus dem Netz gezogen haben. Es drohen Ermittlungsverfahren und bis zu 150 000 Dollar Schadenersatz. Wie man hört, wollen sich deutsche Phono-Unternehmen daran ein Beispiel nehmen. meh

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