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Digital statt analog: Der Modernisierungsstau in der Berliner Verwaltung ist immens.

© imago/photothek

Ab 2025 soll elektronische Kommunikation Pflicht sein: Berliner FDP will digitale Ämter per Gesetz

Parallel zur Einführung der elektronischen Akte 2025 will die FDP Behörden dazu verpflichten, auch digital mit den Bürger:innen zu kommunizieren. Die Koalition setzt andere Schwerpunkte.

Die FDP-Fraktion will Berliner Behörden per Gesetz dazu verpflichten, ab dem Jahr 2025 elektronisch mit den Bürger:innen zu kommunizieren.

In einem Antrag, den die Fraktion am kommenden Donnerstag in der ersten Parlamentssitzung nach der Sommerpause einbringen will und der dem Tagesspiegel vorliegt, wird der Senat aufgefordert, Bürger:innen und Unternehmen „einen gesetzlichen Anspruch auf die Nutzung digitaler Dienste im Austausch mit den Berliner Behörden einzuräumen“.

Gewährleistet werden müsse unter anderem ein flächendeckender Zugang zum Internet sowie die digitalen Handlungsfähigkeit im Umgang mit Behörden, heißt es weiter. „Diese Rechte sind so konkret auszuformulieren, dass sie gerichtlich geltend gemacht werden können“, fordert die FDP.

Die Liberalen knüpfen die Einführung eines solchen Rechtsanspruchs an die Implementierung der elektronischen Akte in der Berliner Verwaltung, die nach dem Scheitern der ersten Ausschreibung aktuell für den 1. Januar 2025 geplant ist.

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FDP-Digitalisierungsexperte Roman-Francesco Rogat, der den Antrag erarbeitet hat, will so den Druck auf die Behörden erhöhen, bei der seit Jahren verschleppten Verwaltungsdigitalisierung endlich entscheidend voranzukommen. „Durch den gesetzlichen Anspruch soll der Prozess insgesamt beschleunigt werden“, sagte Rogat .

Er verglich den geforderten Anspruch auf digitale Behördenkommunikation mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und erklärte, genau wie dieser sollten ab 2025 auch die digitale Behördenkommunikation sowie der Zugang zu einer schnellen Internetverbindung einklagbar sein. Die Erfahrung zeige, dass dann im Streitfall Lösungen gefunden würden, sagte Rogat.

Koalititon setzt auf Open-Source und Unabhängigkeit

Unterdessen will die Koalition aus SPD, Grünen und Linken die Abhängigkeit der Verwaltung von kommerziellen Softwarelizenzen spürbar reduzieren. In einem Antrag der Koalitionsfraktionen, den diese ebenfalls am kommenden Donnerstag ins Plenum einbringen wollen, wird der Senat dazu aufgefordert, bei der Softwarebeschaffung künftig sicherzustellen, „dass aktiv nach Open-Source-Alternativen gesucht wird.“

Speziell für die Verwaltung erarbeitete Software solle grundsätzlich unter freie Lizenzen gestellt werden, Förderprogramme für IT-Projekte sollen diesen Ansatz ebenso verfolgen, heißt es weiter. Wann immer künftig Software beschafft werden muss, solle grundsätzlich ein „Open-Source-Vorbehalt“ gelten und so die Unabhängigkeit der gesamten IT-Landschaft sichergestellt werden.

Um die Behörden bei der Umstellung der bisherigen Beschaffungspraxis zu unterstützen, soll ein „Kompetenzzentrum Open-Source“ beim IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) eingerichtet werden.

Begründet wird die geforderte Abkehr von der bisherigen Vorgehensweise mit der wachsenden Komplexität in der Softwarearchitektur und der drohenden Abhängigkeit von Monopolisten. „Deshalb ist es wichtig, eine Strategie der Digitalen Souveränität zu entwickeln“, heißt es in dem Papier. So soll wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit von kommerziellen Angeboten und Lizenzmodellen erreicht werden.

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