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Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, im Gericht.

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Update

Gericht verurteilt AfD-Politiker wegen NS-Spruchs: Björn Höcke muss 13.000 Euro Geldstrafe zahlen

Der Thüringer AfD-Chef verwendete vor drei Jahren eine verbotene SA-Parole, gab sich vor Gericht jedoch unwissend. Um eine von der Staatsanwaltschaft geforderte Bewährungsstrafe kommt er herum.

| Update:

Der AfD-Politiker Björn Höcke ist vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt worden. Zuvor hatte die Anklage eine Bewährungsstrafe für ihn gefordert. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen.

Die fünfte Strafkammer sah es als erwiesen an, dass er im Mai 2021 bei einer Kundgebung in Merseburg die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet habe. Dabei handle es sich um eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs.

Nach Überzeugung der Ankläger wusste der studierte Geschichtslehrer, dass es sich bei der Parole „Alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung der nationalsozialistischen SA handelt. Höcke bestritt dies im Prozess.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen.

Höckes Verteidiger forderten in langen Vorträgen einen Freispruch. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.

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Höcke selbst hat in seinem Schlusswort über eine weitgehende Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland beklagt. „Ich habe das Gefühl, ein politisch Verfolgter zu sein“, sagte der Thüringer AfD-Fraktionschef.

An das Gericht gewandt sagte er: „Mein Eindruck ist, dass sie heute die Binde der Justitia nicht auf ihren Augen hatten, Herr Staatsanwalt. Sie haben nicht nach entlastenden Momenten gesucht.“

Der Spitzenkandidat der Thüringer AfD für die Landtagswahl Anfang September wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle an der Saale zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole „Alles für Deutschland“ noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil „Alles für“ selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen.

Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht. (AFP, epd, dpa)

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