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Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, nimmt an dem Bundesparteitag der FDP in Berlin teil.

© dpa/Hannes P Albert

Trotz Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Buschmann dämpft Hoffnungen auf AfD-Verbotsverfahren

Ein Urteil am Montag bestätigte die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ein Verbot wird Justizminister Marco Buschmann zufolge dadurch nicht automatisch wahrscheinlicher.

Nach dem AfD-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor falschen Hoffnungen auf ein AfD-Verbotsverfahren gewarnt. Die Entscheidung ebne „nicht automatisch den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD“, sagte der FDP-Politiker am Montag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Ein solches sollte man nur anstrengen, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass es auch erfolgreich wäre.“

Buschmann betonte, am wichtigsten und überzeugendsten bleibe es, rechtspopulistische Parteien politisch zu bekämpfen und mit Argumenten zu entlarven. „Das sollte der Anspruch der seriösen Demokraten bleiben“, so der Justizminister.

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Er begrüßte das Urteil in der Sache. „Unser demokratischer Rechtsstaat ist kein stehendes Ziel, das von Extremisten wund geschossen werden kann“, sagte Buschmann. „Stattdessen verfügt er über die rechtlichen Instrumente, sich vor denjenigen Parteien zu schützen, die die Wertentscheidungen unserer Verfassung mindestens in Teilen ablehnen.“

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster hatte am Montag die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall erlaubt, weshalb der Verfassungsschutz die Partei mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten beobachten darf. (AFP)

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