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Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, aufgenommen bei einem Interview im Bundesfinanzministerium.

© dpa/Michael Kappeler

Update

„Sie würden sich als reingewaschen betrachten“: Lindner und Buschmann warnen vor Scheitern beim AfD-Verbot

Das jüngste Urteil zur AfD hat eine neue Debatte über deren Verbot angestoßen. Für FDP-Chef Lindner und Justizminister Buschmann ist das der falsche Weg.

Bundesfinanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) haben trotz des jüngsten Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vor Versuchen gewarnt, die AfD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen.

„Die Hürden für das Verbot einer Partei sind sehr hoch. Am Ende des Tages sollte nicht durch eine Abweisung eines Verbotsantrags der AfD ein Persilschein ausgestellt werden“, sagte Lindner den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). Die Auseinandersetzung mit dieser Partei müsse im demokratischen Wettbewerb erfolgen, damit sich die AfD nicht als Opfer inszenieren könne.

„Man muss sich um die Wählerinnen und Wähler der AfD, die erreichbar sind, bemühen. Und zwar nicht nur mit dem moralischen Zeigefinger, sondern auch mit konkreten Lösungen“, so Lindner. Er empfehle „nüchterne, sachliche Härte“. Viele Leute wählten die AfD aus Frust über ungeregelte Migration seit der Ära von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Inzwischen gebe es aber einen neuen Realismus in der europäischen Flüchtlingspolitik.

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Justizminister Buschmann verwies darauf, dass es für ein Verbotsverfahren sehr strenge Anforderungen gebe. Diese seien im Laufe der letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch immer strenger geworden, sagte er den Sendern RTL und ntv. „Und deshalb soll man ein solches Verbotsverfahren nur dann anstrengen, wenn man nach Menschenmöglichkeit sicher ist, dass es gelingt.“

Justizminister Marco Buschmann (FDP) verwies auf die hohen Hürden für ein Verbot der AfD.

© dpa/Britta Pedersen

„Stellen sie sich vor, man macht das auf gut Glück, ein Verfahren würde scheitern, die AfD würde sich dadurch ja als reingewaschen betrachten“, gab der Justizminister zu bedenken. „Das wäre ein großer Propagandaerfolg. Das könnten auch die Unterstützer eines Verbotes nicht wollen.“

Ähnlich skeptisch äußerte sich der Chef der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr. „Wir sollten der AfD nicht mit einem Verbotsverfahren einen Vorwand für Mythenbildung geben“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die AfD müsse politisch bekämpft werden.

Hintergrund der neu aufgeflammten Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren ist ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dieses hatte am Montag geurteilt, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens ist. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. (dpa, AFP)

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