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Landeshauptstadt: Drewitzer wehren sich gegen B-Plan

Änderungsanträge für mehr Baufreiheit, freie Pflanzwahl und gegen neue Wege

Änderungsanträge für mehr Baufreiheit, freie Pflanzwahl und gegen neue Wege Von Kay Grimmer Drewitz. Mit diversen Änderungsanträgen soll die Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ an Vorstellungen der dortigen Grundstückseigentümer angepasst werden. Die Stadtverordnete Monika Keilholz (SPD) und die CDU-Fraktion wollen die Anträge am kommenden Mittwoch in die Stadtverordnetenversammlung einbringen. Seit Mitte letzten Jahres ist die Leitentscheidung bekannt, die über 100 Betroffenen in Drewitz laufen seitdem mit Eingaben Sturm gegen die „Bevormundung“, so Bürgerinitiativensprecherin Gisela Quente. Größter Kritikpunkt: Die eingeschränkten Baumöglichkeiten auf den handtuchartigen Grundstücken Am Silbergraben und der Kirchstraße. Derzeit ist nur in der ersten Reihe eine Bebauung möglich, außerdem werden Lückenbauten zugelassen. Doch wurden auch Ausnahmen gemacht, weshalb bauwillige Eigentümer es als ungerecht empfinden, dass einige bereits in der dritten Reihe gebaut haben, jetzt aber selbst eine zweite Reihe nicht möglich sein würde. Außerdem wehre man sich gegen die Bepflanzungsvorschriften. „Nicht nur, dass Größe und Standort vorgeschrieben werden, wir müssen Streuobstwiesen anlegen, dabei wachsen Obstbäume hier kaum“, so Anneliese Neubert. Schließlich ist man gegen die neuen geplanten Wege. „Das kommt einer Enteignung gleich“, so Neubert, wenn – wie im Ursprungsantrag gefordert – zwei neue Wege durch Privatgrundstücke in Richtung Nuthewiesen angelegt werden. „Völlig unnötig, es existieren genug Möglichkeiten, um auf die Niederungen zu kommen“, so Gisela Quente. Monika Keilholz fügt hinzu: „Außerdem gibt es schon eine beschlossene Durchwegung für das neue Gewerbegebiet am Rande von Drewitz, die eine zusätzliche Möglichkeit ist, auf die Wiesen zu gelangen.“ Gefordert wird nun eine Baumöglichkeit in erster und zweiter Reihe in den Straßen Am Silbergraben und Kirchstraße im vorderen Grundstücksbereich und die Trennung der bis zu 200 Meter tiefen Anwesen durch eine Anliegerstraße mit versickerungsfähigem Material. Ein gleichlautender Antrag wurde jedoch schon einmal vom Bauausschuss gekippt. Die geplante Durchwegung wird komplett abgelehnt, beim Ausbau vorhandener Straßen wird ein Mitspracherecht der Anwohner beantragt. Außerdem wolle man die Kirchstraße als Anliegerstraße ausweisen. Die Straße Am Silbergraben soll möglichst vom Verkehr der Trebbiner Straße abgekoppelt werden, als Einbahnstraße mit einer Tempobegrenzung von 30 km/h geführt werden. Alternativ wird, wenn der vorherigen Forderung nicht zugestimmt wird, nur die Einbahnstraße und die Tempobegrenzung beantragt. Schließlich möchte man von der Pflanzbindung freigesprochen werden. „Ortsübliche Gewächse wie Nadelbäume sind viel sinnvoller“, so auch Keilholz. Peter Lehmann will seine Fraktion überzeugen, die Änderungen mitzutragen. Er selbst darf an der Abstimmung nicht teilnehmen, da er Grundstückseigentümer im Gebiet ist. Keilholz wolle neben ihrer Fraktion auch die PDS über die Änderungsanträge informieren. Die Stadtverordnetenversammlung wird am Mittwoch darüber abstimmen. „Wenn die Änderungen nicht bewilligt werden, stimme ich gegen den Bebauungsplan“, so Keilholz.

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